Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das Hautkrebs-Screening besteht aus mehreren Schritten, die gemeinsam eine umfassende Beurteilung Ihrer Haut ermöglichen.

  • Ärztliches Gespräch zu Beginn

    Zu Beginn stellt die Ärztin oder der Arzt einige Fragen, zum Beispiel zu:

    • Hautveränderungen oder Hauterkrankungen
    • Hautkrebs in der Familie
    • Sonnenbränden oder starker UV-Belastung
    • beruflichen oder privaten Risikofaktoren

    Dieses Gespräch hilft, Ihr persönliches Risiko besser einzuschätzen.

  • Untersuchung der gesamten Haut

    Anschließend wird die Haut systematisch von Kopf bis Fuß untersucht. Dazu gehören auch schwer einsehbare Bereiche wie:

    • Kopfhaut
    • Hautfalten
    • Zehenzwischenräume
    • Fußsohlen und Handflächen
    • Intimbereich und Analbereich
    • sichtbare Schleimhäute

    Ziel ist es, auffällige Hautveränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

  • Genauere Betrachtung auffälliger Hautstellen

    Wenn einzelne Hautstellen unklar erscheinen, können sie mit speziellen Hilfsmitteln – zum Beispiel einem Dermatoskop – genauer untersucht werden. So lässt sich besser einschätzen, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.

  • Rückmeldung und Empfehlungen

    Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung zum Befund. Dabei werden unter anderem besprochen:

    • ob Auffälligkeiten gefunden wurden
    • ob weitere Untersuchungen sinnvoll sind
    • wie Sie Ihre Haut im Alltag schützen können
    • worauf Sie bei der Selbstbeobachtung achten sollten
  • Dauer der Untersuchung

    Das Hautkrebs-Screening dauert in der Regel etwa 15 bis 30 Minuten. Die genaue Dauer kann je nach Hautbefund und Gesprächsbedarf etwas variieren.

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Eine gute Vorbereitung unterstützt eine sorgfältige Untersuchung.
Die gesamte Haut – inklusive schwer einsehbarer Bereiche – wird systematisch untersucht.
Sie erhalten direkt im Anschluss eine persönliche Befundmitteilung mit Empfehlungen zu UV-Schutz und Selbstuntersuchung.
INTERESSENSKONFLIKTE

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