Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung ist für jeden Erwachsenen wichtig - ob gesund oder krank. Im Ernstfall kann sie eine wertvolle Orientierung und Entlastung für die Angehörigen sein. Auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ist unbedingt zu empfehlen.
Vorsorge treffen: Für sich selbst und die Angehörigen
Ob durch Krankheit oder einen Unfall: Jeder kann sich Patient oder Angehöriger plötzlich in einer Situation befinden, in der existenzielle Entscheidungen getroffen werden müssen. Daher ist es ratsam, bereits in guten Tagen die Weichen für den Notfall zu stellen - für sich selbst und die Angehörigen.
- Die Patientenverfügung: Anleitung für den medizinischen Ernstfall
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem möglich detailliert aufgeführt wird, welche medizinischen Maßnahmen in welcher Situation ergriffen oder nicht ergriffen werden sollen. Diese Verfügung greift, falls ein Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Dabei geht zum Beispiel um künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder lebenserhaltende Maßnahmen. Das ist bei der Erstellung zu beachten:
- Nutzen Sie den Vordruck einer seriösen Institution. Ein Satz wie "Ich möchte keine unnötigen lebenserhaltenden Maßnahmen" ist nicht ausreichend.
- Sie können sich von Ihrem Arzt helfen lassen oder sich an eine Beratungsstelle wenden.
- Unterschreiben Sie die Patientenverfügung handschriftlich.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Patientenverfügung noch zu Ihrer Lebenssituation passt.
- Erneuern Sie regelmäßig Datum und Unterschrift, zum Beispiel jährlich.
- Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung bei einem Bevollmächtigten, Ihrem Hausarzt, einem Pflegedienst oder bei einer anderen Vertrauensperson.
- Tragen Sie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung bei sich. Weisen Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung auf Ihre Patientenverfügung hin.
- Die Vorsorgevollmacht: Bestimmung eines Stellvertreters
In einer Vorsorgevollmacht regelt der Patient, wer stellvertretend für ihn entscheiden soll, wenn er das selbst nicht mehr kann. Das kommt vor, wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder wenn sie für die eingetretene Situation nicht passt. Auch eine gewissenhaft verfasste Patientenverfügung kann nicht jede Eventualität abdecken. Anders als häufig angenommen, sind auch nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner nicht automatisch zu Entscheidungen berechtigt. Was ist bei der Auswahl eines Bevollmächtigen wichtig?
- Ihr Bevollmächtigter sollte eine Person sein, der Sie unbedingt vertrauen.
- Ihr Bevollmächtigter soll wichtige Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen. Überlegen Sie, wer dafür am besten geeignet ist.
- Der Bevollmächtigte sollte erreichbar und idealerweise vor Ort sein.
- Benennen Sie nur eine Person, höchstens noch einen Stellvertreter.
- Sprechen Sie mit dieser Person über Ihre Vorstellungen.
Vorsorgevollmachten können umfassend oder für einzelne Bereiche erstellt werden, so auch für finanzielle Angelegenheiten oder Fragen des Aufenthalts. Je nach Handlungsspielraum, den der Bevollmächtigte hat, ist eine notarielle Absicherung notwendig. Ein Bevollmächtigter wird nicht von einem Gericht kontrolliert.
- Die Betreuungsverfügung: Benennung einen gesetzlichen Vertreters
Wenn ein Patient seine rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise regeln kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, setzt ein Gericht einen Betreuer ein. Das kann jemand aus der Familie oder auch ein fremder "Berufsbetreuer" sein.
In einer Betreuungsverfügung kann der Patient ein Wunsch-Betreuer benennen. Es können auch Personen als Betreuer ausgeschlossen werden. In jedem Fall prüft ein Gericht die Eignung der genannten Person, setzt im Zweifelsfall einen anderen Betreuer ein und kontrolliert dessen Entscheidungen.
Vollmachten und Verfügungen: Vordrucke und Hilfestellungen
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.