
Wie finden Sie eine geeignete Praxis?
Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde
Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening müssen Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Deshalb nehmen nicht alle Praxen an dem Programm teil.
Geeignete Anlaufstellen sind zum Beispiel:
- Dermatologische Praxen mit Screening-Zulassung
- Hausarztpraxen mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Suchangebote der Kassenärztlichen Vereinigungen
- Hinweise Ihrer Krankenkasse
Eine direkte Nachfrage in der Praxis ist besonders hilfreich. Stellen Sie dabei gezielt die Frage:
„Bieten Sie das gesetzliche Hautkrebs-Screening an und rechnen Sie es über die Krankenkasse ab?“
So vermeiden Sie Missverständnisse und mögliche Zusatzkosten.
Gerade bei hoher Nachfrage lohnt es sich, verschiedene Wege zu kombinieren und flexibel zu bleiben
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Regionale Versorgungsunterschiede und hohe Nachfrage können die Terminfindung beeinflussen.
Erfragen Sie direkt, ob das gesetzliche Hautkrebs-Screening angeboten und über die Krankenkasse abgerechnet wird.
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


