Früherkennung

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Bei der Früherkennung von Krankheiten geht es vor allem um das frühzeitige Erkennen einer Erkrankung oder eines anderen Gesundheitsschadens, noch bevor es bei den Betroffenen zu ersten Symptomen (=Anzeichen/charakteristische Merkmale) kommt.

Um für die Früherkennung geeignet zu sein, ist es notwendig, dass eine Krankheit eine lange symptomfreie Phase hat, in der Vorstufen oder frühe Stadien der Erkrankung aber bereits nachweisbar sind. Außerdem muss erwiesen sein, dass eine frühere Behandlung eine höhere Wirksamkeit hat.

Durch die frühe Erkennung von Hautkrebs können die Heilungs- und Überlebenschancen entschieden erhöht werden. Zudem kann oft eine schonendere Behandlung erfolgen, je früher Hautkrebs entdeckt wird. So kann z.B. ein kleiner Hauttumor mit einer kleinen Operation entfernt werden, während ein fortgeschrittener Hauttumor einen großen operativen Eingriff erfordern kann. Am Ende können so Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe vermieden, die Lebensqualität gesteigert werden. Indirekt bedeutet das daher auch, dass damit verbundene Ausgaben (z.B. für die Behandlungen) reduziert werden.

Früherkennung wird auch als sekundäre Prävention bezeichnet. Bei der primären Prävention geht es vor allem um das Vermeiden von Risikofaktoren, die zur Krankheitsentstehung beitragen. Mehr zur primären Prävention lesen Sie im Kapitel Prävention.

In den folgenden Kapiteln wird auf die Schlüsselkomponente für die Früherkennung von Hautkrebs eingegangen – das Hautkrebs-Screening.

Früherkennung wird auch als sekundäre Prävention bezeichnet
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Das Hautkrebs-Screening

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das Hautkrebs-Screening ist eine ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs. Es richtet sich an Menschen ohne Beschwerden und soll helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen und einzuordnen. So können notwendige Behandlungen häufig einfacher und schonender erfolgen.

Das Hautkrebs-Screening ist eine gezielte Untersuchung für Menschen ohne Symptome
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Allgemeine Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Ein Screening ist eine sogenannte Filteruntersuchung. Dabei werden Menschen untersucht, die sich gesund fühlen, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu entdecken.

Beim Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut von Kopf bis Fuß sorgfältig betrachtet. Gezielt gesucht wird nach den häufigsten Hautkrebsarten:

  • Basalzellkarzinom
  • Plattenepithelkarzinom (beide häufig als „weißer Hautkrebs“ bezeichnet)
  • malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“)

Das Screening kann Hautkrebs nicht sicher verhindern. Es hilft jedoch, Hautkrebs oder seine Vorstufen früher zu entdecken, sodass die Behandlung in vielen Fällen einfacher und erfolgreicher ist.

  • Wer hat Anspruch auf das gesetzliche Hautkrebs-Screening?

    Gesetzlich versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahren können das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos in Anspruch nehmen.

    Die Untersuchung ist Teil der regulären Krebsfrüherkennung und darf nicht als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet werden.

    Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden.

  • Welche Vorteile kann das Hautkrebs-Screening haben?

    Die Früherkennungsuntersuchung soll dabei helfen,

    • Krebsvorstufen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln
    • Hautkrebs in einem frühen Stadium zu entdecken
    • Heilungschancen zu verbessern
    • belastendere Behandlungen möglichst zu vermeiden
  • Welche Nachteile kann es geben?

    Die Untersuchung selbst ist schmerzfrei. Manche Menschen empfinden es jedoch als unangenehm, sich vollständig zu entkleiden.

    Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen sind die Ergebnisse nicht immer eindeutig:

    • Hautkrebs kann übersehen werden
    • harmlose Veränderungen können fälschlich als verdächtig eingeschätzt werden
    • es können Veränderungen entdeckt werden, die ohne Untersuchung nie Probleme verursacht hätten (Überdiagnosen)

    Wie häufig dies vorkommt, ist derzeit nicht genau bekannt und hängt unter anderem von der Erfahrung der untersuchenden Person ab.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche Bestandteile zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening gehören und wer die Untersuchung durchführen darf.

Ziel ist es, Hautveränderungen früh zu erkennen und rechtzeitig abzuklären.
Ab 35 Jahren kann das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos genutzt werden. Seit 2020 ist die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop Bestandteil der normalen Hautkrebsfrüherkennung,( die Versicherte über 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können.)
Es kann helfen, Hautkrebs früh zu entdecken und Heilungschancen zu verbessern – bietet jedoch keine vollständige Sicherheit.
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Zentrale Bestandteile des Hautkrebs-Screenings

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening setzt sich aus mehreren zentralen Bestandteilen zusammen. Diese greifen ineinander, um Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen, individuelle Risiken zu berücksichtigen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten. So entsteht eine umfassende ärztliche Einschätzung Ihrer Hautgesundheit.

Allgemeine Maßnahmen:

  • Ärztliche Anamnese und Risikoeinschätzung

    Zu Beginn werden persönliche Faktoren berücksichtigt, die das Hautkrebsrisiko beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem frühere Erkrankungen, familiäre Vorbelastungen und individuelle UV-Belastung im Alltag oder Beruf. Ziel ist es, die Untersuchung an Ihre persönliche Situation anzupassen.

  • Systematische Untersuchung der gesamten Haut

    Ein wesentlicher Bestandteil des Screenings ist die vollständige Betrachtung der Haut am gesamten Körper. Dabei wird gezielt nach auffälligen Hautveränderungen und möglichen Vorstufen von Hautkrebs gesucht-auch an schwer einsehbaren Stellen.

  • Gezielte Zusatzuntersuchungen bei Auffälligkeiten

    Wenn Hautstellen unklar erscheinen, können sie mit speziellen Hilfsmitteln wie zum Beispiel dem Dermatoskop genauer beurteilt werden. So lässt sich frühzeitig entscheiden, ob zusätzliche Untersuchungen notwendig sind.

  • Beratung und individuelle Empfehlungen

    Zum Screening gehört auch eine persönliche Rückmeldung des Befundes mit Hinweisen zu:

    • Hautschutz und Vorbeugung
    • sinnvoller Selbstbeobachtung
    • weiteren Untersuchungen, falls erforderlich
  • Wer führt das Hautkrebs-Screening durch?

    Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird durchgeführt von:

    • Dermatologinnen und Dermatologen (Hautärztinnen und Hautärzte)
    • Hausärztinnen und Hausärzten

    Beide Arztgruppen müssen eine Zusatzqualifikation erwerben, um das Screening durchführen zu können.

Das Screening verbindet Untersuchung, Risikoeinschätzung und persönliche Beratung.
Es wird von qualifizierten Hautärztinnen/Hautärzten sowie Hausärztinnen/Hausärzten durchgeführt.
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Die Untersuchung

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das Hautkrebs-Screening ist eine schmerzfreie Untersuchung, bei der die Haut systematisch betrachtet wird. Mit wenigen Vorbereitungen können Sie dazu beitragen, dass die Untersuchung möglichst gründlich durchgeführt werden kann.

Das Hautkrebs-Screening ist unkompliziert und nicht schmerzhaft.
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das Hautkrebs-Screening besteht aus mehreren Schritten, die gemeinsam eine umfassende Beurteilung Ihrer Haut ermöglichen.

  • Ärztliches Gespräch zu Beginn

    Zu Beginn stellt die Ärztin oder der Arzt einige Fragen, zum Beispiel zu:

    • Hautveränderungen oder Hauterkrankungen
    • Hautkrebs in der Familie
    • Sonnenbränden oder starker UV-Belastung
    • beruflichen oder privaten Risikofaktoren

    Dieses Gespräch hilft, Ihr persönliches Risiko besser einzuschätzen.

  • Untersuchung der gesamten Haut

    Anschließend wird die Haut systematisch von Kopf bis Fuß untersucht. Dazu gehören auch schwer einsehbare Bereiche wie:

    • Kopfhaut
    • Hautfalten
    • Zehenzwischenräume
    • Fußsohlen und Handflächen
    • Intimbereich und Analbereich
    • sichtbare Schleimhäute

    Ziel ist es, auffällige Hautveränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

  • Genauere Betrachtung auffälliger Hautstellen

    Wenn einzelne Hautstellen unklar erscheinen, können sie mit speziellen Hilfsmitteln – zum Beispiel einem Dermatoskop – genauer untersucht werden. So lässt sich besser einschätzen, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.

  • Rückmeldung und Empfehlungen

    Am Ende der Untersuchung erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung zum Befund. Dabei werden unter anderem besprochen:

    • ob Auffälligkeiten gefunden wurden
    • ob weitere Untersuchungen sinnvoll sind
    • wie Sie Ihre Haut im Alltag schützen können
    • worauf Sie bei der Selbstbeobachtung achten sollten
  • Dauer der Untersuchung

    Das Hautkrebs-Screening dauert in der Regel etwa 15 bis 30 Minuten. Die genaue Dauer kann je nach Hautbefund und Gesprächsbedarf etwas variieren.

Eine gute Vorbereitung unterstützt eine sorgfältige Untersuchung.
Die gesamte Haut – inklusive schwer einsehbarer Bereiche – wird systematisch untersucht.
Sie erhalten direkt im Anschluss eine persönliche Befundmitteilung mit Empfehlungen zu UV-Schutz und Selbstuntersuchung.
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Was passiert nach der Untersuchung?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Wenn kein auffälliger Befund vorliegt

In den meisten Fällen werden keine verdächtigen Hautveränderungen festgestellt. Dann erhalten Sie:

  • eine kurze Rückmeldung zum unauffälligen Ergebnis
  • Empfehlungen zum UV-Schutz
  • Hinweise zur regelmäßigen Selbst- oder Partneruntersuchung
  • Informationen, wann das nächste Screening sinnvoll ist

Wenn auffällige Hautstellen entdeckt werden

Werden verdächtige Veränderungen gefunden, bedeutet das nicht automatisch Hautkrebs. Häufig handelt es sich um harmlose Befunde, die jedoch genauer abgeklärt werden sollten. Mögliche nächste Schritte sind zum Beispiel:

  • eine engmaschigere Kontrolle
  • eine gezielte Zusatzuntersuchung
  • die Entnahme einer kleinen Gewebeprobe (Biopsie)

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erklärt Ihnen das weitere Vorgehen verständlich und bespricht alle Fragen in Ruhe. Unabhängig davon, wie das Ergebnis ausfällt: Sie können selbst viel dazu beitragen, dass das Hautkrebs-Screening für Sie gut verläuft und Sie sich während der Untersuchung sicher und wohl fühlen. Mit ein paar einfachen Vorbereitungen und offenen Absprachen lassen sich viele Unsicherheiten vermeiden.

Gut vorbereitet zur Untersuchung

Ihr Wohlbefinden ist wichtig. Sie dürfen Fragen stellen, Wünsche äußern und den Ablauf jederzeit ansprechen.

  • Allgemeine Maßnahmen
    • Bequeme Kleidung tragen
    • am Untersuchungstag möglichst kein Make-up oder stark deckende Produkte
    • Nagellack an Händen und Füßen entfernen
    • ausreichend Zeit einplanen
  • Spezielle Maßnahmen – Wenn Ihnen das Ausziehen unangenehm ist

    Viele Menschen empfinden das vollständige Entkleiden als ungewohnt. Das ist normal. Sie können:

    • offen ansprechen, wenn Ihnen etwas unangenehm ist
    • um schrittweises Ausziehen bitten
    • Fragen zum Ablauf stellen

    Wenn Sie sich mit einer Ärztin oder einem Arzt desselben Geschlechts wohler fühlen, können Sie dies bereits bei der Terminvereinbarung ansprechen.

    Auch während der Untersuchung dürfen Sie jederzeit nachfragen oder Pausen einlegen.

Ihr Wohlbefinden und Ihre Grenzen werden respektiert.
Wünsche zum Ablauf oder zur untersuchenden Person können offen geäußert werden.
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Praxissuche und Terminfindung

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Für das Hautkrebs-Screening ist eine speziell qualifizierte Ärztin oder ein speziell qualifizierter Arzt erforderlich. Nicht jede Praxis bietet diese Untersuchung an. Zudem unterscheiden sich die regionalen Versorgungsstrukturen: In manchen Regionen stehen weniger dermatologische Praxen zur Verfügung, während die Nachfrage nach Früherkennungsuntersuchungen kontinuierlich steigt. Mit gezielter Suche und etwas Flexibilität lassen sich die Chancen auf einen zeitnahen Termin dennoch deutlich verbessern.

Das Hautkrebs-Screening wird nur von speziell qualifizierten Praxen angeboten.
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Wie finden Sie eine geeignete Praxis?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening müssen Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Deshalb nehmen nicht alle Praxen an dem Programm teil.

Geeignete Anlaufstellen sind zum Beispiel:

  • Dermatologische Praxen mit Screening-Zulassung
  • Hausarztpraxen mit entsprechender Zusatzqualifikation
  • Suchangebote der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Hinweise Ihrer Krankenkasse

Eine direkte Nachfrage in der Praxis ist besonders hilfreich. Stellen Sie dabei gezielt die Frage:

„Bieten Sie das gesetzliche Hautkrebs-Screening an und rechnen Sie es über die Krankenkasse ab?“

So vermeiden Sie Missverständnisse und mögliche Zusatzkosten.

Gerade bei hoher Nachfrage lohnt es sich, verschiedene Wege zu kombinieren und flexibel zu bleiben

Regionale Versorgungsunterschiede und hohe Nachfrage können die Terminfindung beeinflussen.
Erfragen Sie direkt, ob das gesetzliche Hautkrebs-Screening angeboten und über die Krankenkasse abgerechnet wird.
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Serviceangebot – Regionale Anlaufstellen für das Hautkrebs-Screening?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Da die Versorgungsstrukturen je nach Bundesland unterschiedlich sind, stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen regionale Suchangebote zur Verfügung. Hier können Sie Ihr Bundesland auswählen und passende Anlaufstellen für das Hautkrebs-Screening finden.

Dies ist eine Liste der uns bekannten Adressen, um ein Hautkrebs-Screening-Angebot in Ihrer Nähe zu finden (Stand Mai 2021)

  • Brandenburg
    • Online-Arztsuche auf https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf
      🡪 Eine spezifische Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten, ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screnning durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patienten-Service der KB Brandenburg: https://www.kvbb.de/patienten/
  • Bremen
    • Online-Arztsuche auf https://www.kvhb.de/arztsuche
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patientenservice der KV Bremen: https://www.kvhb.de/patienten
  • Hamburg
    • Online-Arztsuche und weitere Patienteninformationen auf https://www.kvhh.net/de/patienten.html
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patientenberatung der KV Hamburg: https://www.patientenberatung-hamburg.de/
  • Mecklenburg-Vorpommern
    • Online-Arztsuche auf https://www.kvmv.de/service/arztsuche/
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Kontakt zur KV Mecklenburg-Vorpommern: https://www.kvmv.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
  • Schleswig-Holstein
    • Online-Arztsuche auf https://arztsuche.kvsh.de/
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Fragen Sie zur Sicherheit vorher kurz einmal nach.
    • Patienten-Service der KV Schleswig-Holstein: https://www.kvsh.de/patienten
Mehrere Anlaufstellen parallel zu kontaktieren erhöht die Chance auf einen zeitnahen Termin.
Wünsche zum Ablauf oder zur untersuchenden Person können offen geäußert werden.
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So verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Termin

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Mit einigen einfachen Strategien können Sie die Terminfindung aktiv unterstützen.

Allgemeine Maßnahmen

  • mehrere Praxen kontaktieren
  • regionale Suchdienste nutzen
  • nach freien Terminen oder Wartelisten fragen

Spezielle Maßnahmen

  • flexibel bei Uhrzeiten oder Standorten sein
  • regelmäßig erneut nachfragen, wenn aktuell kein Termin verfügbar ist
  • auch qualifizierte Hausarztpraxen berücksichtigen
Flexibilität erleichtert die Terminfindung.
Wiederholte Anfragen können zu schnellerem Erfolg führen.
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Selbst- und Partneruntersuchung der Haut

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Sie selbst oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner kennen Ihren Körper in der Regel am besten. Die regelmäßige Selbst- oder Partneruntersuchung der Haut ist daher ein wichtiger Bestandteil der Früherkennung von Hautkrebs. Sie hilft dabei, neue oder sich verändernde Hautstellen frühzeitig wahrzunehmen und bei Bedarf ärztlich abklären zu lassen.

Die regelmäßige Selbst- oder Partneruntersuchung hilft, Veränderungen frühzeitig wahrzunehmen.
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Wie können Sie Ihre Haut sinnvoll beobachten?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Es ist empfehlenswert, die Haut etwa einmal im Monat von Kopf bis Fuß aufmerksam zu betrachten. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und gehen Sie systematisch vor.

Ein Handspiegel oder die Unterstützung einer Partnerin oder eines Partners hilft dabei, schwer einsehbare Bereiche wie Rücken, Gesäß oder Fußsohlen zu kontrollieren.

Viele Menschen erkennen bereits nach wenigen Durchgängen typische Merkmale ihrer Muttermale und bemerken Veränderungen dadurch schneller.

Auffällige Hautveränderungen oder sich verändernde Muttermale sollten ärztlich abgeklärt werden – auch unabhängig vom nächsten Screening-Termin.

  • Worauf sollten Sie besonders achten?

    Auffällig sind vor allem Hautveränderungen, die:

    • neu auftreten
    • sich in Form, Farbe oder Größe verändern
    • jucken, nässen, bluten oder nicht abheilen

    Zur Einschätzung von Pigmentmalen haben sich zwei einfache Prinzipien bewährt: die ABCDE-Regel und das sogenannte Ugly-Duckling-Prinzip („hässliches Entlein“).

  • Die ABCDE-Regel im Überblick

    A – Asymmetrie
    Ungleichmäßige Form – eine Hälfte unterscheidet sich deutlich von der anderen.

    B – Begrenzung
    Unregelmäßige, unscharfe oder ausgefranste Ränder.

    C – Colour (Farbe)
    Unterschiedliche Farbtöne innerhalb eines Mals, z. B. hell- und dunkelbraun, schwarz, rötlich oder grau.

    D – Durchmesser
    Größer als etwa 5 Millimeter – vor allem bei weiterem Wachstum auffällig.

    E – Entwicklung
    Veränderungen im Verlauf, z. B. Größe, Form, Farbe oder Oberfläche.

    Hinweis: Teilweise wird „E“ auch als Erhabenheit (Elevation) angegeben. Da viele gutartige Hautveränderungen erhaben sein können, gilt die Entwicklung im Verlauf mittlerweile als wichtigeres Warnzeichen.

  • Das Ugly-Duckling-Prinzip

    Dieses Prinzip beschreibt Hautstellen, die deutlich anders aussehen als alle anderen Muttermale einer Person.

    Während viele Pigmentmale ähnlich aussehen, fällt das „hässliche Entlein“ durch Form, Farbe oder Größe aus dem Muster heraus. Tanzt ein Mal aus der Reihe, ist eine ärztliche Untersuchung dringend ratsam.

  • Wichtiger Hinweis zur Ganzkörperkontrolle

    Besonders das maligne Melanom kann auch an Hautstellen entstehen, die kaum oder nie der Sonne ausgesetzt sind.

    Deshalb ist es sinnvoll, wirklich alle Körperbereiche in die Selbst- oder Partneruntersuchung einzubeziehen – auch schwer einsehbare oder sensible Bereiche wie den Genitalbereich.

Sie ergänzt die ärztliche Früherkennung zwischen den Screening-Terminen.
Besonders aufmerksam sollten Sie bei neuen oder auffällig „anders“ wirkenden Hautstellen sein – vor allem, wenn sie sich verändern.
Die ABCDE-Regel und das Ugly-Duckling-Prinzip helfen bei der Einschätzung von Hautveränderungen.
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So führen Sie die Hautkontrolle sinnvoll durch

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Damit die Selbst- oder Partneruntersuchung zuverlässig gelingt, helfen klare Routinen. Mit einem regelmäßigen Ablauf wird die Hautkontrolle schnell zur Gewohnheit.

Allgemeine Maßnahmen

  • einmal im Monat kontrollieren
  • gutes Licht nutzen
  • von Kopf bis Fuß systematisch vorgehen

Spezielle Maßnahmen

  • Handspiegel oder Hilfe einer vertrauten Person nutzen
  • schwer einsehbare Stellen bewusst einbeziehen
  • Veränderungen notieren oder fotografieren, um den Verlauf zu beobachten

Wenn Ihnen eine Hautstelle Sorgen macht, lassen Sie diese zeitnah ärztlich abklären.

  • Die Selbstuntersuchung - Schritt für Schritt

    Schauen Sie sich in Ruhe und ganz systematisch an (wenn Sie dabei alleine sind, am besten mit Hilfe eines Handspiegels) - schon beim zweiten oder dritten Mal werden Sie Regelmäßigkeiten bei Ihren Pigmentmalen oder denen Ihres Partners erkennen.

    1. Schritt: Untersuchen Sie sitzend Ihre Beine, dann die Füße (Sohlen, Zehen, Zehennägel und -zwischenräume) sowie die Genitalien und den After. Nehmen Sie einen Handspiegel zu Hilfe.

    © Deutscher Ärzteverlag


    2. Schritt: Kontrollieren Sie sorgfältig Ihr Gesicht, den Hals, die Ohren und die Kopfhaut. Im Handspiegel und eventuell mit Hilfe eines Föhns können Sie die Kopfhaut besser sehen.

    © Deutscher Ärzteverlag


    3. Schritt: Stellen Sie sich vor den Spiegel und heben Sie die Arme nach oben. Betrachten Sie Ihren ganzen Körper, drehen Sie sich dabei leicht nach links und rechts. Untersuchen Sie zum Schluss Ihre Hände und die Unterarme.

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    4. Schritt: Untersuchen Sie mit Hilfe des Handspiegels den Nacken, die Rückseiten der Arme sowie den ganzen Rücken.

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Von Kopf bis Fuß in fester Reihenfolge zu prüfen hilft, keine Hautstelle zu vergessen.
Notizen oder Fotos helfen, Veränderungen der Haut über die Zeit besser zu erkennen.
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Freiwillige Zusatzangebote und Sonderverträge der Krankenkassen

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Neben dem gesetzlichen Hautkrebs-Screening bieten einige Krankenkassen freiwillige Zusatzangebote zur Hautkrebsfrüherkennung an. Diese werden häufig auch Sonderverträge genannt und können zusätzliche Hautuntersuchungen umfassen.

Wichtig zu wissen: Diese Angebote gehören nicht zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm und sind keine Leistungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamer Bundesausschuss.

Zusatzangebote sind freiwillige Leistungen einzelner Krankenkassen.
  • REFERENZEN
    • De Buhr, Y. & Breitbart, E.W. (Hrsg.). Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening. Begleitbuch für Ärzte. 6.Auflage. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2023.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL). In der jeweils gültigen Fassung.
      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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      Letzter Zugriff: 18.05.2026
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Was sind Sonderverträge?

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Sonderverträge sind zusätzliche Angebote einzelner Krankenkassen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.

Welche Untersuchungen dazugehören, wie oft sie möglich sind und wer teilnehmen kann, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

Typische Merkmale solcher Angebote können sein:

  • Hautuntersuchungen schon vor dem 35. Lebensjahr
  • kürzere Abstände zwischen den Untersuchungen
  • zusätzliche Untersuchungsmethoden
  • Teilnahme nur bei bestimmten Praxen

Ein Anspruch für alle Versicherten besteht nicht.

Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, ist eine klare Unterscheidung wichtig.

Sie gehören nicht zum gesetzlich geregelten Hautkrebs-Screening.
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Abgrenzung zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde
  • Gesetzliches Hautkrebs-Screening

    Das gesetzliche Hautkrebs-Screening:

    • ist für gesetzlich Versicherte verbindlich vorgesehen
    • gilt ab 35 Jahren
    • kann alle zwei Jahre genutzt werden
    • ist kostenfrei
    • ist bundesweit einheitlich geregelt
    • folgt festen Qualitäts- und Dokumentationsvorgaben
    • wird von qualifizierten Hautärztinnen/Hautärzten sowie Hausärztinnen/Hausärzten durchgeführt
  • Sonderverträge und Zusatzangebote

    Diese Angebote:

    • sind keine gesetzliche Früherkennungsuntersuchung
    • ersetzen das gesetzliche Screening nicht
    • gelten nur für bestimmte Krankenkassen
    • können andere Abstände und Inhalte haben
    • sind oft an ausgewählte Praxen gebunden
  • Qualität und medizinischer Nutzen – ein wichtiger Unterschied

    Im Unterschied zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening unterliegen Sonderverträge keiner einheitlichen Qualitätssicherung.

    Das bedeutet:

    Untersuchungsumfang, Ablauf und eingesetzte Methoden können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse deutlich unterscheiden. Auch der medizinische Nutzen einzelner Angebote ist nicht immer wissenschaftlich geprüft.

    Während das gesetzliche Screening festen Qualitätsstandards folgt, gestalten Krankenkassen ihre Zusatzangebote eigenständig.

  • Kosten und Abrechnung

    Die Kosten werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn:

    • ein entsprechender Sondervertrag besteht
    • die Voraussetzungen erfüllt sind
    • die Untersuchung in einer teilnehmenden Praxis erfolgt

    Ohne Sondervertrag handelt es sich nicht um eine Kassenleistung.

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening folgt festen Qualitätsstandards und ist bundesweit einheitlich geregelt.
Zusatzangebote der Krankenkassen sind freiwillig und nicht einheitlich geprüft oder geregelt.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


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