Allgemeine Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Ein Screening ist eine sogenannte Filteruntersuchung. Dabei werden Menschen untersucht, die sich gesund fühlen, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu entdecken.

Beim Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut von Kopf bis Fuß sorgfältig betrachtet. Gezielt gesucht wird nach den häufigsten Hautkrebsarten:

  • Basalzellkarzinom
  • Plattenepithelkarzinom (beide häufig als „weißer Hautkrebs“ bezeichnet)
  • malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“)

Das Screening kann Hautkrebs nicht sicher verhindern. Es hilft jedoch, Hautkrebs oder seine Vorstufen früher zu entdecken, sodass die Behandlung in vielen Fällen einfacher und erfolgreicher ist.

  • Wer hat Anspruch auf das gesetzliche Hautkrebs-Screening?

    Gesetzlich versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahren können das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos in Anspruch nehmen.

    Die Untersuchung ist Teil der regulären Krebsfrüherkennung und darf nicht als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet werden.

    Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden.

  • Welche Vorteile kann das Hautkrebs-Screening haben?

    Die Früherkennungsuntersuchung soll dabei helfen,

    • Krebsvorstufen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln
    • Hautkrebs in einem frühen Stadium zu entdecken
    • Heilungschancen zu verbessern
    • belastendere Behandlungen möglichst zu vermeiden
  • Welche Nachteile kann es geben?

    Die Untersuchung selbst ist schmerzfrei. Manche Menschen empfinden es jedoch als unangenehm, sich vollständig zu entkleiden.

    Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen sind die Ergebnisse nicht immer eindeutig:

    • Hautkrebs kann übersehen werden
    • harmlose Veränderungen können fälschlich als verdächtig eingeschätzt werden
    • es können Veränderungen entdeckt werden, die ohne Untersuchung nie Probleme verursacht hätten (Überdiagnosen)

    Wie häufig dies vorkommt, ist derzeit nicht genau bekannt und hängt unter anderem von der Erfahrung der untersuchenden Person ab.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche Bestandteile zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening gehören und wer die Untersuchung durchführen darf.

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Ziel ist es, Hautveränderungen früh zu erkennen und rechtzeitig abzuklären.
Ab 35 Jahren kann das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos genutzt werden. Seit 2020 ist die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop Bestandteil der normalen Hautkrebsfrüherkennung,( die Versicherte über 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können.)
Es kann helfen, Hautkrebs früh zu entdecken und Heilungschancen zu verbessern – bietet jedoch keine vollständige Sicherheit.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.

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