Zentrale Bestandteile des Hautkrebs-Screenings

Zuletzt aktualisiert: 18.05.2026 | Autor(in): Yvonne de Buhr, Henriette Bunde

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening setzt sich aus mehreren zentralen Bestandteilen zusammen. Diese greifen ineinander, um Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen, individuelle Risiken zu berücksichtigen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten. So entsteht eine umfassende ärztliche Einschätzung Ihrer Hautgesundheit.

Allgemeine Maßnahmen:

  • Ärztliche Anamnese und Risikoeinschätzung

    Zu Beginn werden persönliche Faktoren berücksichtigt, die das Hautkrebsrisiko beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem frühere Erkrankungen, familiäre Vorbelastungen und individuelle UV-Belastung im Alltag oder Beruf. Ziel ist es, die Untersuchung an Ihre persönliche Situation anzupassen.

  • Systematische Untersuchung der gesamten Haut

    Ein wesentlicher Bestandteil des Screenings ist die vollständige Betrachtung der Haut am gesamten Körper. Dabei wird gezielt nach auffälligen Hautveränderungen und möglichen Vorstufen von Hautkrebs gesucht-auch an schwer einsehbaren Stellen.

  • Gezielte Zusatzuntersuchungen bei Auffälligkeiten

    Wenn Hautstellen unklar erscheinen, können sie mit speziellen Hilfsmitteln wie zum Beispiel dem Dermatoskop genauer beurteilt werden. So lässt sich frühzeitig entscheiden, ob zusätzliche Untersuchungen notwendig sind.

  • Beratung und individuelle Empfehlungen

    Zum Screening gehört auch eine persönliche Rückmeldung des Befundes mit Hinweisen zu:

    • Hautschutz und Vorbeugung
    • sinnvoller Selbstbeobachtung
    • weiteren Untersuchungen, falls erforderlich
  • Wer führt das Hautkrebs-Screening durch?

    Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird durchgeführt von:

    • Dermatologinnen und Dermatologen (Hautärztinnen und Hautärzte)
    • Hausärztinnen und Hausärzten

    Beide Arztgruppen müssen eine Zusatzqualifikation erwerben, um das Screening durchführen zu können.

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Das Screening verbindet Untersuchung, Risikoeinschätzung und persönliche Beratung.
Es wird von qualifizierten Hautärztinnen/Hautärzten sowie Hausärztinnen/Hausärzten durchgeführt.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.

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