Gestaltung der „Lebenswelten“
Im Laufe des Lebens bewegen wir uns in verschiedenen Lebenswelten. Der Begriff Lebenswelt oder Setting beschreibt bestimmte Räume oder Situationen mit einem bestimmten Gefüge, in denen Menschen im Alltag agieren. Dazu zählt der Arbeitsplatz, Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Seniorenresidenzen oder auch der Sportverein, das Festival oder andere Freizeitorte. Auch Stadtteile oder Kommunen können als eine Lebenswelt betrachtet werden.
Lebenswelten haben eigene Strukturen und Ressourcen, über die auf die gesundheitlichen Rahmenbedingungen eingewirkt werden kann. In vielen Gesetzen und Vorschriften wird auf die Gesundheit in Lebenswelten verwiesen.
Beispiele für Gesetze für Prävention in den Lebenswelten
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt allgemein vor, dass der Arbeit so zu gestalten sein soll, dass eine Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden wird. Dazu sollen auch technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem müssen die Beschäftigten über wichtige Präventionsmaßnahmen aufgeklärt werden (siehe auch Verhaltensprävention).
- Schulgesetze und Bildungspläne für Kindertagesstätten enthalten Strategien und Konzepte für Prävention und Gesundheitsförderung in diesen Lebenswelten.
- Das Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung in vielen Lebenswelten.
Im Fall von Hautkrebsprävention bedeutet Verhältnisprävention in den Lebenswelten vor allem die Bereitstellung von Schatten-Elementen und die Berücksichtigung der Intensität der UV-Strahlung bei der Planung von zeitlichen Abläufe. Dazu gibt es Empfehlungen von verschiedenen Fachgremien.
Beispiele für technische Maßnahmen zur Prävention von Hautkrebs
- Sonnensegel oder schattige Bäume auf dem Schulhof, auf dem Außengelände von Kindertagesstätten sowie auf Spielplätzen und in Freibädern
- Verschattete Banken und Tische in Parkanlagen und Cafés, zum Beispiel durch Markisen, schattige Bäume und Sonnenschirme
- Überdachungen für ständige Arbeitsplätze im Freien wie Kassenhäuschen
- Unterstellmöglichkeiten für Pausenzeiten am Arbeitsplatz, auf Sportplätzen oder bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern bei Fahrzeugen, wie z. B. Bahnen und Bussen oder Gabelstapler, Kräne und Traktoren
Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen zur Prävention von Hautkrebs
- Sonnengerechte Planung von Tagesabläufen, Stundenplänen und Arbeits- und Pausenzeiten, die Aufenthalte in der Mittagssonne möglichst minimieren.
- Verlegung körperlich anstrengender Tätigkeiten im Freien in die weniger sonnenintensiven und kühleren Morgenstunden
- Berücksichtigung von UV-Schutz bei der Planung von Ausflügen in Kindertagesstätten und Schulen
Beispiele für Empfehlungen für die Umsetzung von Prävention von Hautkrebs in den Lebenswelten
Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Je besser die Rahmenbedingungen, desto einfacher ist es für Menschen, sich präventiv zu verhalten und desto höher wird auch die Bereitschaft dafür sein.
Auf welches Verhalten es bei der Prävention von Hautkrebs ankommt, erfahren Sie im Kapitel Sonnenschutz.
- REFERENZEN
- Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs Konsultationsfassung, Langversion 1.1, 2014, AWMF Registernummer: 032/052OLLetzter Zugriff: 08.02.2021
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.