
Prävention: Einführung
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026 | Autor(in): Anett Leppert
Die Prävention zielt darauf ab, das Auftreten von Erkrankungen zu verhindern, frühzeitig zu erkennen oder die Folgen bei bereits bestehenden Erkrankungen zu mindern. Zeitig erkannt, können Krankheiten schonender und erfolgreicher behandelt werden.
Prävention umfasst verschiedene Perspektiven und Maßnahmen. Hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs einer Erkrankung werden primäre, sekundäre und tertiäre Prävention unterschieden. Primäre Prävention setzt an, bevor eine Krankheit entsteht (z.B. Schutzimpfungen). Sekundäre Prävention dient der frühen Erkennung von Krankheiten (z.B. Früherkennungsuntersuchungen). Tertiäre Prävention kommt zum Einsatz, wenn eine Krankheit bereits besteht (z.B. Rehabilitation).
Um der Entstehung von Hautkrebs vorzubeugen, sind insbesondere die primäre und sekundäre Prävention sowie die Verhaltens- und Verhältnisprävention von großer Bedeutung. Erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Präventionsarten.
Maßnahmen zur Prävention
- Primäre Prävention
Primäre Prävention zur Vorbeugung von Hautkrebs zielt darauf ab, die Gesundheit der Haut langfristig zu erhalten, Risikofaktoren zu vermeiden und die Entstehung von Hautkrebs zu verhindern. Sie richtet sich an alle Alters- und Zielgruppen.
Maßnahmen der primären Prävention umfassen insbesondere die Aufklärung der Bevölkerung über den Hauptrisikofaktor UV-Strahlung und die zentralen UV-Schutz-Maßnahmen „Meiden.Kleiden.Cremen.“. Dabei ist die Sichtbarmachung des UV-Index im öffentlichen Raum wichtig, um ihn und entsprechende UV-Schutz-Maßnahmen stärker ins allgemeine Bewusstsein zu rücken. Die Informierung über die Wirksamkeit und richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln und die Risiken von Solarien zählen ebenfalls zu den primärpräventiven Maßnahmen.
Hautkrebs tritt häufig erst im höheren Alter auf, aber die Schädigung der Hautzellen geschieht in wesentlich früheren Lebensabschnitten. UV-Strahlung wirkt sofort: Schon kurze Aufenthalte im Freien können Hautzellen schädigen. Dabei entstehen Veränderungen in der DNA, die der Körper nicht immer vollständig reparieren kann und die sich im Laufe des Lebens ansammeln – wodurch langfristig Hautkrebs entstehen kann.
Achten Sie deshalb über die gesamte Lebensspanne hinweg auf Ihre eigene Hautgesundheit und die der Ihnen nahestehenden Personen. Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen der primären Prävention finden Sie hier.
- Sekundäre Prävention
Sekundäre Prävention dient der frühen Erkennung von Hautkrebs. Regelmäßige Hautuntersuchungen helfen, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen – oft schon bevor Beschwerden auftreten. Zeitig erkannt, kann Hautkrebs schonender und erfolgreicher behandelt werden.
Maßnahmen der sekundären Prävention sorgen für eine frühzeitige Erfassung von Hautveränderungen. Regelmäßige Untersuchungen – sowohl im Rahmen des Hautkrebsscreenings als auch durch die eigene Beobachtung der Haut – spielen dabei eine zentrale Rolle. Das Hautkrebsscreening kann in Deutschland von allen Personen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Der Selbstcheck der Haut sollte in regelmäßigen Abständen von jedem selbst durchgeführt werden – am besten einmal im Monat.
Es ist wichtig, die Gesundheit der Haut im Blick zu behalten. Alle wichtigen Informationen zum Hautkrebsscreening und wie die Selbstuntersuchung der Haut funktioniert, erfahren Sie hier.
- Tertiäre Prävention
Tertiäre Prävention kommt zum Einsatz, wenn bereits eine Hautkrebserkrankung besteht. Verschiedene Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr in den Alltag nach der Behandlung zu unterstützen, die Lebensqualität zu verbessern und den Krankheitsverlauf zu verlangsamen.
Dank neuer Therapien – insbesondere in der Behandlung des malignen Melanoms – steigt die Zahl der Langzeitüberlebenden, häufig auch als „Survivors“ bezeichnet. Nach Abschluss der Tumorbehandlung gewinnt die Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag und ins Berufsleben zunehmend an Bedeutung. Neben bestehenden Nachsorge- und Rehabilitationsangeboten werden derzeit strukturierte Programme entwickelt, die darauf abzielen, vorhandene Maßnahmen zu bündeln und fest in die Versorgung zu integrieren. So soll eine umfassende und kontinuierliche Betreuung für Betroffene sichergestellt werden. Einige Kliniken bieten bereits spezielle Suvivorship-Sprechstunden an (z.B. die Charité Berlin), während weitere Programme aktuell entstehen („LeMela-Projekt“ der Hochschulstandorte Magdeburg, Dresden, Regensburg).
Die Spät- und Langzeitfolgen einer Melanomerkrankung können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, Unterstützungsangebote zu nutzen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Behandlungsteam, um passende Angebote zu finden.
Detaillierte Informationen zum Thema Survivorship finden Sie hier.
- Verhaltensprävention
Verhaltensprävention richtet sich an das individuelle Verhalten und zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken zu reduzieren, beispielsweise durch den Schutz vor UV-Strahlung. Verhaltensprävention spielt eine zentrale Rolle beim Schutz vor Hautkrebs. Durch bewusstes UV-Schutzverhalten im Alltag – wie das Meiden intensiver Sonne, das Tragen geeigneter Kleidung und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln – lässt sich das Risiko deutlich senken. Der UV-Index kann dabei als Orientierung für angemessene Schutzmaßnahmen dienen. Auch der Verzicht auf Solarien leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Haut.
Um die Gesundheit der Haut langfristig zu erhalten und gleichzeitig gesundheitsförderliche Aktivitäten in der freien Natur oder im Urlaub genießen zu können, ist es wichtig, UV-Schutzverhalten konsequent im Alltag umzusetzen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie berufsbedingt viel im Freien tätig sind. Detaillierte Informationen zum UV-Schutzverhalten erhalten Sie hier.
- Verhältnisprävention
Verhältnisprävention setzt an den Lebensbedingungen und Umweltfaktoren an. Sie schafft Rahmenbedingungen, die das Risiko für Hautkrebs reduzieren und gleichzeitig dazu beitragen, dass UV-Schutzverhalten im Alltag leichter umgesetzt und zur Gewohnheit wird.
Zu den Verhältnispräventiven Maßnahmen zählen die Schaffung von Schattenplätzen und eine durchdachte Freiraumgestaltung – im persönlichen Umfeld wie im Garten oder auf dem Balkon, als auch im öffentlichen Bereich wie auf Spielplätzen, Orten der Freizeit oder in der Stadtplanung. Die Anpassung von Zeitplänen für Außenaktivitäten ist ebenfalls eine verhältnispräventive Maßnahme. Im Arbeitskontext spielt das TOP-Prinzip eine zentrale Rolle: Technische Maßnahmen (z. B. Beschattungssysteme), organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitszeiten außerhalb der stärksten UV-Belastung) und persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. geeignete Kleidung und Sonnenschutz) greifen ineinander, um Beschäftigte wirksam zu schützen.
Um UV-Schutzverhalten praktisch umsetzen zu können, ist es wichtig, das Umfeld entsprechend zu gestalten. Detaillierte Informationen zu verhältnispräventiven Maßnahmen finden Sie hier.
Ziel der Prävention ist es, Krankheiten zu verhindern, frühzeitig zu erkennen oder die Folgen zu mildern.
Im zeitlichen Verlauf einer Erkrankung werden primäre, sekundäre und tertiäre Prävention unterschieden.
Prävention kann entweder am Verhalten von Menschen oder an ihren Lebensbedingungen ansetzen.
- REFERENZEN
- [1] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032-052OL.
- [2] Deutsche Krebshilfe fördert Forschungsprojekte zur Verbesserung der Nachsorge bei schwarzem Hautkrebs (06.02.2025). Forschungsportal Sachsen-Anhalt. https://forschung-sachsen-anhalt.de/news/deutsche-krebshilfe-foerdert-forschungsprojekt-1239Letzter Zugriff: 22.04.2026
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.
Risikofaktor UV-Strahlung
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026 | Autor(in): Henriette Bunde, Yvonne de Buhr
Natürliche UV-Strahlung ist ein Bestandteil der Strahlung der Sonne und kann auch künstlich erzeugt werden. Sie verursacht Schäden in der Haut und den Augen hervorrufen und langfristig Hautkrebs verursachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu UV-Strahlung stellen die Grundlage für die Ableitung von UV-Schutzmaßnahmen dar.
Was ist UV-Strahlung
UV-Strahlung ist wie das sichtbare Licht und die Wärmestrahlung (Infrarotstrahlung) Teil der Sonnenstrahlung. In der Physik wird für diese drei Strahlungen der Begriff „optische Strahlung“ verwendet. Die Wärmestrahlung kann der Menschen durch Wärmerezeptoren auf der Haut spüren. Das sichtbare Licht kann der Mensch mit den Augen erfassen. Für die Wahrnehmung von UV-Strahlung gibt es kein menschliches Sinnesorgan.
Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
Interessant: Der Name „ultraviolett“ (UV) leitet sich davon ab, dass die UV-Strahlung im optischen Strahlenspektrum neben dem violetten Licht angesiedelt ist, das Menschen gerade noch so mit den Augen sehen können (siehe Abbildung).
Die UV-Strahlung kann in drei Bereiche mit unterschiedlichen Wellenlängen und Eigenschaften unterteilt werden. Die UVC-Strahlung der Sonne wird fast vollständig von der Ozonschicht abgefangen. Von der UVB-Strahlung dringen 5% bis 10 % bis zur Erdoberfläche durch. Die UVA-Strahlung erreicht die Erde nahezu ungehindert. UV-Strahlung kann auch künstlich erzeugt werden, zum Beispiel in Solarien.
Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
- Wirkung von UV-Strahlung
UV-Strahlung dringt unterschiedlich tief in die Haut ein. UVB-Strahlung wirkt vor allem in den oberen Hautschichten und schädigt dort die Erbsubstanz (DNA) von Hautzellen. UVA-Strahlung hingegen dringt tiefer in die Haut ein und verursacht über indirekte Reaktionswege ebenfalls DNA-Schäden. Zwar verfügt die Haut über Schutz- und Reparaturmechanismen, doch nicht alle Schäden können vollständig repariert werden. Es bleiben Mikroschäden zurück, die sich über die Jahre summieren und langfristig zu Hautkrebs führen können. UV-Strahlung erhöht nachweislich das Hautkrebsrisiko und hat weitere kurzfristige und langfristige Auswirkungen.
Wichtig: UV-Schäden sind nicht immer sichtbar. Die Haut ist bereits geschädigt, lange bevor eine Rötung sichtbar wird: UV-Schäden entstehen, sobald UV-Strahlung auf die Haut trifft. Sonnenbrand ist ein Zeichen starker UV-Überlastung – er zeigt: Die Haut hat bereits einen erheblichen Schaden abbekommen.Mögliche kurzfristige Folgen von UV-Strahlung:
- Augenreizungen oder Augenentzündungen (z. B. Bindehaut- oder Hornhautentzündung, „Schneeblindheit“)
- DNA-Schäden in Hautzellen
- Hautrötung (Erythem) umgangssprachlich „Sonnenbrand“
- Sonnenallergie
- Mallorca-Akne (Reaktion auf bestimmte Stoffe + Licht)
- Phototoxische Reaktionen (durch Medikament oder Duftstoffe)
- Schwächung der Immunabwehr
- Hautbräunung als Schutzreaktion
- Bildung von Vitamin D
Wichtig: Als Reaktion auf UV-Strahlung bildet die Haut das dunkle Pigment Melanin. Es legt sich wie ein „Schirm“ über die Zellkerne, um das darin befindliche Erbgut (DNA) vor Schäden zu bewahren. Der dadurch erzeugte Schutz ist sehr begrenzt. Hautbräunung ist kein Zeichen gesunder Haut, sondern ein Hinweis auf bereits erfolgte UV-Schädigung.Interessant: UVB-Strahlung unterstützt die Bildung von Vitamin D, das zur Knochengesundheit beiträgt. Dafür braucht es keine intensive Sonne. In der Regel reichen kurze Aufenthalte im Freien (z. B. Gesicht, Hände, Arme) mehrmals pro Woche. Eine „extra Portion“ Sonne ist nicht notwendig. Ein Verdacht auf Vitaminmangel sollte in einer Arztpraxis abgeklärt werden.Mögliche langfristige Folgen von UV-Strahlung:
- Vorzeitige Hautalterung durch UV-A Strahlung (Elastizitätsverlust, Falten, Elastizitätsverlust)
- Hautkrebs: heller Hautkrebs (Basalzell-/Plattenepithelkarzinom) und schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom)
- Augenschäden (z. B. erhöhtes Risiko für Katarakt, „Grauen Star“)
- Intensität von UV-Strahlung
Wie intensiv die UV-Strahlung ist, die Menschen im Alltag abbekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wichtig: UV-Strahlung trifft nicht nur auf direktem Wege von der Sonne auf die Haut. Sie bricht sich an Luftmolekülen (Streustrahlung) und kann die Haut so von allen Seiten treffen, auch im Schatten.Tageszeit: Die Intensität der UV-Strahlung folgt dem Sonnenstand. Zur Mittagszeit, wenn die Sonne am höchsten steht, ist sie in der Regel am stärksten.
Wolken: Dichte Wolken können UV-Strahlung abfangen. Es gibt jedoch auch dünnere Wolkenkonstellationen, die die UV-Strahlung durch Streuung verstärken können.
Schatten: Schatten hält einen Teil der UV-Strahlung ab. Da sie jedoch auch als Streustrahlung von allen Seiten auf die Haut trifft, stellt Schatten meistens keinen vollständigen Schutz dar.
Jahreszeit: In den Sommermonaten, wenn die Tage lang sind, kommt auch mehr UV-Strahlung auf der Erde an. Bereits ab März und bis in die Herbstmonate hinein kann die UV-Strahlung eine Intensität erreichen, die Schutzmaßnahmen notwendig macht. In Bergregionen kann die UV-Strahlung auch im Winter schädlich sein.
Höhenlage: Mit zunehmender Höhe wird die Lust dünner. Dadurch nimmt die Intensität pro 1000 Höhenmeter um etwa 10% zu. In den Bergen sollte auch im Winter auf die UV-Strahlung geachtet werden.
Reflektion: Helle Flächen, Schnee, Gletschereis, Wellen und Sand werfen einen Teil der UV-Strahlung zurück (Reflektion). Frischer Schnee kann bis zu 90% der UV-Strahlung reflektieren.
Region: Die UV-Strahlungsintensität steigt mit der Nähe zum Äquator. Auch in Deutschland ist die Intensität der UV-Strahlung unterschiedlich verteilt.
Wichtig: Der Klimawandel wirkt sich auch auf die UV-Strahlung aus. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Sonnenscheindauer. Auswertungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zeigen einen Anstieg der erdbodennahen UV-Strahlung durch die Sonne. Zudem begünstigt der Klimawandel das Auftreten sogenannter Niedrig-Ozon-Ereignisse. Dabei handelt es sich um ozonarme Luftmassen, die im Frühjahr von der Arktis nach Europa strömen und vereinzelt für ungewöhnlich hohe UV-Strahlungswerte sorgen.
- Künstliche UV-Strahlung
Die künstliche UV-Strahlung in Solarien steigern die Gesamtbelastung durch UV-Strahlung deutlich. Studienergebnisse zeigen, dass das Hautkrebsrisiko durch die Nutzung von Solarien steigt, insbesondere wenn in jungen Jahren damit begonnen wird. Minderjährige dürfen daher per Gesetz in Deutschland keine Solarien nutzen. Fachorganisationen raten generell davon ab – auch zur vermeintlichen Vitamin-D-Bildung.
Die in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angedockte Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft künstliche und natürliche UV-Strahlung in die höchste Risikogruppe (krebserregend für Menschen) ein. Damit steht sie auf einer Stufe mit Tabak und Nikotin.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu UV-Strahlung finden Sie hier:
Informationen zu UV-Strahlung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html
UV-Strahlung hat kurzfristige und langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit, bis hin zu Hautkrebs. Die Intensität von UV-Strahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
UV-Strahlung verursacht Schäden im Erbgut von Hautzellen, aus denen im Laufe des Lebens Hautkrebs entstehen kann. UV-Strahlung hängt von vielen Faktoren ab und ist für menschliche Sinnesorgane nicht wahrnehmbar.
- REFERENZEN
- [1] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL.Letzter Zugriff: 03.03.2026
- [2] Deutscher Wetterdienst (DWD): Zeitreihen und Trends: Wetter und Klima - Deutscher Wetterdienst - Leistungen - Zeitreihen und Trends
- [3] Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Klimawandel und UV-Strahlung
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.
UV-Schutzmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026 | Autor(in): Anett Leppert, Henriette Bunde
Einführung UV-Schutzmaßnahmen
UV-Strahlung ist der größte Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Durch bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz vor UV-Strahlung kann aktiv Einfluss auf das Hautkrebsrisiko genommen werden. Verhaltensweisen, die darauf abzielen, Risikofaktoren abzumildern, zählen zur Verhaltensprävention.
Viele Menschen wissen, dass zu viel UV-Strahlung schädlich ist. Aber im Alltag wird der UV-Schutz oft vernachlässigt. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Die Wärme und das Licht der Sonnenstrahlung werden als positiv und angenehm empfunden. Negative Auswirkungen ihrer UV-Strahlung treten dadurch in den Hintergrund.
- Gebräunte Haut wird als attraktiv wahrgenommen und deshalb auch gezielt herbeigeführt. Aber die Bräunung der Haut ist ein Zeichen für hohe UV-Strahlungsbelastung.
- Der Schutz vor UV-Strahlung wird vor allem in den warmen Monaten berücksichtigt. Dabei kann die Intensität der UV-Strahlung auch bei milden Temperaturen hoch sein und die Haut schädigen.
- Das Schadenspotenzial von UV-Strahlung wird unterschätzt. Auch ohne sichtbare Rötung können langfristige UV-Schäden in der Haut entstehen.
- Die Ergebnisse repräsentativer Umfragen zeigen, dass Menschen im Urlaub häufig den UV-Schutz berücksichtigen, ihn aber bei Freizeitaktivitäten wie beim Besuch von Festivals, bei der Gartenarbeit oder beim Sport oft vergessen.
- Wissenslücken, Umsetzungsschwierigkeiten und fehlende Routinen können weitere Gründe für mangelnden UV-Schutz im Alltag sein.
Verschiedene Verhaltensweisen können zum Schutz vor UV-Strahlung beitragen und das Risiko einer (erneuten) Hautkrebserkrankung geringhalten. Dazu müssen die Verhaltensweisen richtig ausgewählt und konsequent umgesetzt werden. Das nennt sich Verhaltensprävention.
Bezüglich UV-Schutz stellt der UV-Index ein hilfreiches Alltagsinstrument dar, um die Gefahr der UV-Strahlung richtig einzuschätzen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
UV-Schutz-Maßnahmen
Um die Gesundheit der Haut langfristig zu schützen, ist es wichtig, verhaltensbezogene UV-Schutz-Maßnahmen konsequent anzuwenden. Expertinnen und Experten haben auf der Grundlage von Studien Verhaltensweisen und deren Rangfolge für einen effektiven UV-Schutz im Alltag festgelegt. Merken Sie sich folgenden Dreiklang für Ihren Alltag:
- Meiden: Vermeidung starker UV-Expositionen
- Kleiden: Geeignete Kleidung und Schutz der Augen
- Cremen: Sonnenschutzmittel richtig anwenden
Außerdem gilt:
Für Kinder ist Sonnenschutz besonders wichtig.
Solarien sollten niemals genutzt werden.
- UV-Index
Der UV-Index beschreibt den Wert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung anhand einer Skala mit verschiedenen farblichen Gefahrenbereichen und Werten von 1 bis 11+. Je höher der UV-Index ist, desto schneller kann bei ungeschützter Haut ein Sonnenbrand auftreten. Das „+“ zeigt an, dass theoretisch auch höhere Werte erreicht werden können – in manchen Regionen der Erde ist das auch der Fall. Den Werten des UV-Indexes sind Schutzmaßnahmen zugeordnet.
Wichtig: Ab einem UV-Index von 3 sind UV-Schutzmaßnahmen notwendig. In Deutschland trifft das in etwa auf die Zeit von März bis Oktober zu. Jedoch kann der UV-Index auch in den Wintermonaten bei 3 oder höher liegen, insbesondere in Bergregionen. Deshalb ist es ratsam, den UV-Index täglich abzurufen.

Bildquelle: Bundesamt für StrahlenschutzDer UV-Index wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und weiteren internationalen Institutionen erstellt und ist weltweit gültig. Er ist auf vielen Wetter-Apps und über verschiedene Anbieter abrufbar. Oft wird dabei der am Tag erwartete Höchstwert (Tagesspitzenwert) angezeigt. In Deutschland wird der UV-Index zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) herausgegeben.
- Vermeidung starker UV-Exposition
Um die Haut effektiv vor UV-Strahlung zu schützen, ist es wichtig, Schatten aufzusuchen. Besonders zur Mittagszeit, wenn die Sonne am höchsten steht und die UV-Strahlung am stärksten ist.
Die Ergebnisse von Studien zeigen, dass das Aufsuchen von Schatten und die Meidung starker UV-Exposition besonders in der Mittagszeit die wirksamste Methode ist, um Schädigungen der Haut vorzubeugen. Deshalb ist es ratsam, Aktivitäten im Freien eher auf den Vormittag oder den späten Nachmittag zu verlegen und im Freien Schatten aufzusuchen. Ab einem UV-Index von 8 sollten Aufenthalte im Freien gänzlich vermieden werden. Von Aktivitäten, die mit viel UV-Strahlung verbunden sind wie intensives Sonnen, sollte abgesehen werden.
Wichtig: Babys sollten bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres gar nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden.Um festzustellen, wie hoch die Intensität der UV-Strahlung ist, nutzen Sie den UV-Index. Er stellt eine praktische Orientierungshilfe im Alltag dar.
- Geeignete Kleidung und Schutz der Augen
Im Freien sollte ab einem UV-Index von 3 geeignete Kleidung als Schutz vor UV-Strahlung genutzt werden. Je mehr Hautstellen bedeckt sind, umso besser wird der Schutz der Haut sichergestellt. Besonders Schultern, Nacken und Dekolleté sind dabei zu beachten. Wie gut Kleidung die Haut vor UV-Strahlung schützt, hängt von ihrer Beschaffenheit ab. Generell schützt dichte, dicke, eingefärbte Kleidung gut.
Daneben gibt es spezielle UV-Schutzkleidung, die mit einem UPF (Ultraviolet Protection Factor) gekennzeichnet ist. Der UPF gemäß UV-Standard 801 wird am häufigsten verwendet und ist vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor (LSF) bei Sonnencremes: Je höher der UPF, desto höher der UV-Schutz. Teilweise wird der UPF auch als Kehrwert der Durchlässigkeit von UV-Strahlung angegeben (z.B. EN 13758-1). Ein UPF von 50+ nach UV-Standard 801 oder 40 nach EN 13758-1 sind gute Orientierungswerte.
Wichtig: UV-Schutzkleidung ist insbesondere für Menschen gedacht, die sich viele Stunden in der Sonne aufhalten, zum Beispiel wenn sie im Freien arbeiten oder Sport treiben. Sie eignet sich auch sehr gut für Kinder, für Menschen mit empfindlicher Haut und für alle Personen mit Hauttyp I oder II.Kopfhaut, Ohren und Nacken sind der UV-Strahlung direkt ausgesetzt. Zu sonnengerechter Kleidung zählt deshalb auch eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe und Nackenschutz.
Auch für die Augen ist UV-Strahlung gefährlich. Expertinnen und Experten raten deshalb zusätzlich zu einer Sonnenbrille. Guten UV-Schutz bieten Sonnenbrillen mit der Bezeichnung „UV400“ (UV-Schutz bis 400 nm). Eine CE-Kennzeichnung zeigt, dass eine Sonnenbrille den EU-Standards für UV-Schutz und Sichtkomfort durch geeigneten Blendschutz entspricht (DIN EN ISO 12312). Für den Blendschutz, also die Durchlässigkeit von sichtbarem Licht, gibt es fünf Kategorien (0,1,2,3,4). Für den Alltag reicht eine Sonnenbrille der Blendungskategorie 2 oder 3 aus. Sonnenbrillen der Blendungskategorie 4 werden für extreme Bedingungen, z. B. auf Gletschern, eingesetzt, sind aber nicht für den Straßenverkehr geeignet. Um eine gute, auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Sonnenbrille zu finden, kann eine Beratung im Fachgeschäft sinnvoll sein.
Interessant: Die Tönung einer Sonnenbrille wirkt sich auf ihren Blendschutz aus. Mit UV-Schutz hat die Dunkelfärbung einer Sonnenbrille nichts zu tun. Der passende Blendschutz ist wichtig für die Sicherheit beim Sehen und schützt das Auge vor Überanstrengung.
- Sonnenschutzmittel richtig anwenden
Sonnenschutzmittel wie Sonnencreme sind wichtig – aber sie werden oft überschätzt. Die Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln basiert auf darin enthaltenen UV-Filtern, welche die Hautzellen durch Absorption, Reflexion und Streuung vor UV-Schäden schützen. Für eine möglichst breitbandige UV-Schutzfunktion (Schutz vor UVA- und UVB-Strahlung) werden oft Filterkombinationen verwendet.
Interessant: In der EU sind Sonnenschutzmittel streng reguliert. Die verwendeten UV-Filter werden geprüft und regelmäßig bewertet. Die Inhaltsstoffe gelten als sicher für die Gesundheit.Wie gut die UV-Filter und somit die Sonnenschutzmittel vor UV-Strahlung schützen, wird durch den Lichtschutzfaktor (LSF, englisch SPF) beschrieben. Er gibt an, wie viel länger es dauert, bis eine Hautrötung entsteht. Der angegebene LSF wird unter Laborbedingungen ermittelt. Um diesen Wert zu erreichen, muss das Sonnenschutzmittel großzügig und an allen freien Hautstellen aufgetragen werden. Bei Erwachsenen entspricht das für den ganzen Körper ca. 30–40 ml, also etwa ein Fünftel einer 200-ml-Flasche. Im Alltag wird oft weniger Sonnencreme verwendet oder Körperstellen vergessen. Zudem kann es auch zu Schäden in der Haut kommen, bevor eine Hautrötung entsteht. Deshalb soll der LSF nicht zur Berechnung einer risikofreien Zeit verwendet werden. Auch mit Sonnencreme ist es ratsam den allgemeinen UV-Schutzempfehlungen zu folgen und unnötige Aufenthalte in der Sonne zu vermeiden.
Wichtig: Sonnenschutzmittel können eine Hautrötung (Sonnenbrand) verzögern, ein verlässlicher Schutz vor Hautkrebs konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Deshalb gilt: Sonnenschutzmittel sind wichtig – aber immer nur ein Teil des UV-Schutzes. Sie ergänzen den UV-Schutz durch Kleidung.Achten Sie bei der Anwendung von Sonnenschutzmitteln auf folgende Punkte:
- breitbandiger Schutz vor UVA- und UVB-Strahlung (erkennbar am UVA-Symbol im Kreis auf der Verpackung)
- großzügiger Auftrag (dünn aufgetragen ist der Schutz deutlich geringer als gedacht; Ohren, Nacken, Fußrücken und Lippen nicht vergessen)
- regelmäßiges Nachcremen zur Aufrechterhaltung des Schutzes (z. B. nach Baden/Abtrocknen/Schwitzen/Abrieb); dies verlängert aber nicht die Schutzzeit
- Creme oder Lotion statt Aerosol-Sprays: Beim Sprühen entsteht ein feiner Nebel und es landet zu wenig vom Produkt auf der Haut
- Verzicht auf Kosmetik & Duftstoffe (sie können mit UV-Strahlung reagieren und Flecken oder Reizungen fördern, besonders bei intensiver Sonne)
- Nutzung von Sonnencreme als ergänzenden UV-Schutz zur Kleidung und Verzicht auf unnötige Aufenthalte in der Sonne
- Haltbarkeit beachten: Mindesthaltbarkeit ("Exp.") sowie und PAO-Symbol (geöffneter Cremetiegel, z. B. „12M“: so lange ist das Produkt nach dem Öffnen haltbar)
- Kühl und schattig aufbewahren und bei auffälligem Geruch oder veränderter Konsistenz lieber ersetzen
Wichtig: Vorsicht bei Medikamenteneinnahme – manche Medikamente machen die Haut lichtempfindlicher, wie beispielsweise Hydrochlorothiazid (ein Diuretikum), Voriconazol (ein Antimykotikum) oder die PUVA-Therapie. Es ist wichtig, dies vorab mit Fachexperten zu besprechen.
- Solarien niemals nutzen
Solarien erhöhen die UV-Strahlungsbelastung deutlich. Studien zeigen: Solarien steigern das Hautkrebsrisiko, insbesondere wenn die Solariennutzung in jungen Jahren beginnt. Eine „sichere“ Menge an UV-Strahlung gibt es nicht. Minderjährige dürfen per Gesetz in Deutschland keine Solarien nutzen. Fachorganisationen raten generell davon ab – auch zur vermeintlichen Vitamin-D-Bildung.
- Checkliste für den Sonnenschutz im Alltag
Zusammenfassend werden folgende Verhaltensweisen zum Schutz vor UV-Strahlung der Sonne im Alltag empfohlen:
- UV-Index checken: Ab einem Wert von 3 Schutzmaßnahmen ergreifen.
- Mittags raus aus der direkten Sonne: Dann ist die UV-Belastung meistens am höchsten. Ab einem UV-Index von 8 die Mittagszeit möglichst nicht im Freien verbringen.
- Da wo es geht Schatten aufsuchen: Schatten reduziert die UV -Belastung besonders in Kombination mit Kleidung.
- Dichte und engmaschige Kleidung tragen, die möglichst viel Haut bedeckt inklusive Schulten, Nacken und Dekolleté.
- Den Kopfbereich schützt ein Hut mit breiter Krempe und Nackenschutz.
- Augen nicht vergessen: Sonnenbrille tragen mit UV-Schutz (UV400, CE-Kennzeichnung), die möglichst dicht am Gesicht anliegt.
- Sonnenschutzmittel als Ergänzung zur Kleidung nutzen: Auf alle Hautstellen, die nicht durch Kleidung geschützt sind, großzügig auftragen und regelmäßig nachcremen. Dabei auf einen hohen LSF (30 oder höher) und UVA-Logo achten. Vermeidung von
- Aerosol-Sprays.
- Trotz Sonnenschutzmittel die Zeit in der intensiven Sonne so kurz wie möglich halten.
- Bei sonnenreichen Alltagssituationen besonders auf UV-Schutz achten (Sport, Veranstaltungen im Freien, Gartenarbeit)
- Säuglinge nie der direkten Sonne aussetzen und vorrangig durch Schatten und Kleidung schützen.
- Keine Solarien nutzen.
- UV-Schutz für Risikogruppen
Die verhaltensbezogenen UV-Schutz-Maßnahmen „Meiden. Kleiden. Cremen.“ sind für alle Personen von großer Bedeutung. Es gibt aber Personengruppen, für die die UV-Strahlung besonders gefährlich ist. Deshalb ist für sie das Wissen zu UV-Strahlung und zu wirksamen UV-Schutz-Maßnahmen besonders wichtig. Dazu zählen:
- Menschen mit einer Immunsuppression (z.B. nach Organspende)
- Menschen mit konstitutionellen Risikofaktoren (heller Hauttyp, großer kongenitaler Nävus) sowie einer persönlichen oder familiären Vorgeschichte von Hautkrebs
- Personen mit medikamentenbedingter UV-Sensitivität
- Gruppen, die viel Zeit in der Sonne verbringen und daher einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt sind (z.B. Im Freien arbeitende Personen oder Personen, die sich in der Freizeit häufig im Freien aufhalten wie beim Sport oder bei der Gartenarbeit)
Wenn Sie betroffen sind, ist es wichtig, das Gespräch mit Fachexperten zu suchen. Denn eine Hautkrebserkrankung kann eine große Belastung darstellen und die Lebensqualität beeinträchtigen. Hier ist es besonders wichtig, die Hautgesundheit im Blick zu halten.
- UV-Schutz für Risikogruppen
Kinderhaut reagiert besonders empfindlich auf UV-Strahlen. Studien zeigen: Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko, später im Leben an Hautkrebs (insbesondere am malignen Melanom) zu erkranken.
Expertinnen und Experten sehen den Grund dafür vor allem in der spezifischen Struktur der Kinderhaut: Die UV-empfindlichen Stammzellen, aus denen sich neue Hautzellen bilden, liegen bei Kindern dichter unter der Hautoberfläche als bei Erwachsenen. Diese Stammzellen sind somit der UV-Strahlung der Sonne stärker ausgesetzt. Zudem bildet sich in der Haut von Kindern weniger (effizient) Melanin, die Hornschicht ist dünner und die Hautbarriere durchlässiger im Vergleich zur Haut von Erwachsenen.
Ein umfassender UV-Schutz ist deshalb für Kinder außerordentlich wichtig. Achten Sie besonders auf die verhaltensbezogenen UV-Schutz-Maßnahmen „Meiden. Kleiden. Cremen“ bei Ihren Kindern und sprechen Sie mit den Bezugspersonen in den betreuenden Einrichtungen ihrer Kinder wie Kindertagesstätte oder Schule. Viele Einrichtungen verfügen bereits über Programme und Projekte zu UV-Schutz bei Kindern, sodass gemeinsam ein umfassender UV-Schutz in allen Lebenswelten Ihrer Kinder sichergestellt werden kann.

Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
Checkliste für den Sonnenschutz für Kinder
- UV-Index checken und ab UV-Index 3 auf UV-Schutz achten.
- Kinder im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.
- Schatten ist die Basis: Besonders rund um die Mittagszeit konsequent im Schatten bleiben. Ab UV-Index 8 die Mittagszeit möglichst in Gebäuden verbringen.
- Kleidung schützt am besten: Dichte und engmaschige Kleidung nutzen, die möglichst viele Körperstellen bedeckt. Vor allem Schultern, Nacken und oberer Brustbereich
- Außerdem Hut oder Kappe aufsetzen, die gut sitzt und Ohren und Nacken schützt.
- Bei intensiver Sonne, wenn möglich, spezielle UV-Schutzbekleidung (50+) nutzen, auch beim Baden im Freien.
- Augen schützen mit einer gutsitzenden Kindersonnenbrille mit UV-Schutz (UV 400, CE-Kennzeichnung).
- Sonnencreme ergänzt den Schutz: Unbedeckte Haut großzügig eincremen und regelmäßig nachcremen, auf hohen LSF (30 oder höher) und UVA-Logo achten.
- Auch mit Sonnencreme die Zeit in der intensiven Sonne so kurz wie möglich halten.
- Kinder lernen durch Nachmachen: Machen Sie selbst UV-Schutz zur Gewohnheit.
Mehr Informationen zum Schutz von Kindern finden Sie hier.
Effektiver UV-Schutz bedeutet vor allem, sensibel gegenüber UV-Strahlung im Alltag zu sein.
Verhaltensempfehlungen zur Prävention von Hautkrebs sind eindeutig definiert und wissenschaftlich untermauert.
Ein Merksatz für den Sonnenschutz lautet: UV- Strahlung meiden – kleiden – cremen. Und zwar in dieser Reihenfolge und Kombination. Für Kinder ist UV-Schutz besonders wichtig.
- REFERENZEN
- [1] forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH (2024): Bewusstsein und Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung anlässlich der EURO 2024 Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung.F24.0074/43673 Ja, Berlin.
- [2] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OLLetzter Zugriff: 03.03.2026
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.
Gestaltung der Lebenswelten
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026 | Autor(in): Anett Leppert, Henriette Bunde
Wie gut der Schutz vor UV-Strahlung im Alltag umgesetzt werden kann, hängt auch von den äußeren Rahmenbedingungen ab. Durch „Verhältnisprävention“ kann ein risikobewusstes Verhalten gegenüber UV-Strahlung erleichtert werden.
Maßnahmen der Verhältnisprävention zielen darauf ab, Rahmenbedingungen und Strukturen so zu gestalten, dass UV-Schutz gerechtes Verhalten ermöglicht und leichter umgesetzt werden kann.
Die Empfehlungen zum UV-Schutz-Verhalten sind von Expert:innen klar definiert. Damit diese gut umgesetzt werden können, lohnt es sich, die Gestaltung des persönlichen und öffentlichen Lebensraumes näher zu betrachten. Zum Beispiel kann die Verhaltensempfehlung „Schatten aufsuchen“ nur gelingen, wenn ein Schattenplatz verfügbar ist.
Menschen bewegen sich in verschiedenen Lebenswelten (englisch: Settings). Dazu gehören formale Organisationen wie Schulen, Kindertagesstätten und Betriebe. Sie können aber auch durch ähnliche Werte, Interessen oder Lebensumstände geprägt sein wie Sportvereine, Freizeitorganisationen oder Selbsthilfegruppen. Auch Regionen wie Stadtteile und Kommunen können als Lebenswelt betrachtet werden. Einzelpersonen und gesellschaftliche Akteure können verhältnispräventive Maßnahmen in persönlichen und öffentlichen Lebenswelten umsetzen. Nach dem Lebenswelt-Ansatz der Weltgesundheitsorganisation WHO wird Gesundheit in diesen Lebenswelten mit beeinflusst.
Interessant: Bereits in den 1980er Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der "Ottawa-Charta" den "Setting-Ansatz" formuliert. Demnach ist Gesundheit das Resultat vieler wechselseitiger Beziehungen im Alltag und wird durch Lebenswelten (Settings) mitbestimmt. Im Jahr 2006 entstand der "Health in All Policies (HiAP)"-Ansatz der WHO. Dieser fordert dazu auf, Gesundheit in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen zu verankern und miteinzubeziehen. Die Prävention von Hautkrebs kann demnach, wie auch andere Bereiche der Prävention, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden.
Menschen sind in vielen Lebenssituationen und Lebenswelten der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Gute Rahmenbedingungen können helfen, UV-Schutz-gerechtes Verhalten umzusetzen und so der Entstehung von Hautkrebs vorzubeugen. Nutzen Sie folgende Hinweise und prüfen Sie ihre individuellen Lebenswelten hinsichtlich verhältnispräventiver Gegebenheiten und Möglichkeiten.
Maßnahmen der Verhältnisprävention
- Privat: Das kann jeder selbst tun
Auf die Rahmenbedingungen, die durch alltägliche Verpflichtungen entstehen, haben Menschen nur bedingt Einfluss. Doch es gibt es Möglichkeiten, auch im Privaten die Verhältnisprävention zu stärken und so das UV-Schutz-Verhalten zu stärken.
Die richtige Tagesplanung: Die wichtigste Maßnahme zur Prävention von UV-Schutz lautet „starke Sonne meiden“. Damit das gut gelingt, hilft eine durchdachte und frühzeitige Planung von Freizeitaktivitäten. Falls möglich, sollten Aktivitäten im Freien auf die Morgenstunden oder den Nachmittag gelegt werden. Der UV-Index hilft bei der Einschätzung der Intensität der UV-Strahlung und kann auch als Prognose für die kommenden Tage abgerufen und genutzt werden. Beim Aussuchen der Spazierstrecke, des Cafés oder Parks kann das Wissen darüber, wo es Schatten gibt, bei der Planung helfen. Eine Checkliste am Kühlschrank oder einem anderen sichtbaren Ort mit den wichtigsten Sonnenschutz-Utensilien (Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel) kann helfen, nichts zu vergessen.
Schatten schaffen: Mit Sonnenschirmen und Markisen auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten können schattige Plätze geschaffen werden. Je nach Möglichkeit können im Garten, im Haus oder im Schrebergarten geeignete Bäume gepflanzt werden, um Schattenplätze zu generieren.
- Arbeit im Freien
Mehrere Millionen Menschen arbeiten regelmäßig im Freien und sind somit regelmäßig dem Risikofaktor UV-Strahlung ausgesetzt. Für ihren Gesundheits- und Sicherheitsschutz gelten unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese rechtlichen Vorgaben verpflichten Arbeitgeber:innen dazu, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz zu vermeiden oder so weit wie möglich zu reduzieren.
Dafür braucht es eine fachkundige Einschätzung der Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung). Dann folgt die Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen technische und organisatorische Maßnahmen (T‑O‑P‑Prinzip). Außerdem müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Arbeitsbereich informiert werden.
Das T-O-P-Prinzip beim UV-Schutz
Für einen wirksamen UV-Schutz gilt das sogenannte T-O-P-Prinzip. Es beschreibt die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen umgesetzt werden sollten:
T = Technische Maßnahmen
O = Organisatorische Maßnahmen
P = Personenbezogene MaßnahmenDabei haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.
Technische Maßnahmen (T) verändern die Umgebung so, dass Menschen weniger UV-Strahlung ausgesetzt sind. Beispiele sind die Schaffung von Schattenplätzen, Sonnensegel oder die Abschirmung von Gebäuden und Fahrzeugen.
Organisatorische Maßnahmen (O) betreffen die Planung und Gestaltung von Abläufen. Ziel ist es, Zeiten mit hoher UV-Belastung möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Pausen und Aufenthalte im Schatten während der Mittagszeit sowie die Berücksichtigung des UV-Index bei der Planung von Aktivitäten im Freien.
Personenbezogene Maßnahmen (P) ergänzen die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und dienen dem direkten Schutz der einzelnen Person. Hierzu zählen das Tragen von UV-schützender Kleidung, einer Kopfbedeckung und Sonnenbrille sowie die regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzmitteln.
Durch die konsequente Umsetzung des T-O-P-Prinzips kann die UV-Belastung wirksam reduziert und das Risiko von Haut- und Augenschäden verringert werden.
Seit 2015 zählt die Form des weißen Hautkrebses samt seiner Vorstufe (Plattenepithelkarzinom und multiple aktinische Keratosen der Haut) in die Liste der Berufskrankheiten (BK 5103). Seit 2019 gibt es eine Arbeitsmedizinische Regel für den Schutz von Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten (AMR 13.3.). Arbeitgeber:innen müssen diesen Personen Angebote zur individuellen UV Schutz-Beratung sowie zur betriebsärztlichen Hautuntersuchung am Arbeitsplatz bereitstellen.
Weiterführende Informationen zum UV-Schutz am Arbeitsplatz finden Sie hier:
- UV-Schutz für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen
Gerade für Kinder ist ein wirksamer UV-Schutz besonders wichtig. Ihre Haut ist empfindlicher als die von Erwachsenen und reagiert stärker auf intensive Sonneneinstrahlung. Deshalb spielen Kindertagesstätten und Schulen eine zentrale Rolle bei der Prävention von UV-bedingten Hautschäden.
Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes. Darüber hinaus hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spezielle Empfehlungen und Anforderungen zum Schutz vor UV-Strahlung und Hitze entwickelt. Die Unfallversicherungsträger beraten die Einrichtungen zudem zu rechtlichen Vorgaben und praktischen Möglichkeiten der Umsetzung.
UV-Schutz in Kindertagesstätten
Kindertagesstätten sind angehalten, ausreichend schattige Bereiche auf dem Außengelände bereitzustellen, beispielsweise durch Bäume, Sonnensegel oder andere Verschattungsmaßnahmen. Bei der Tagesplanung sollte die intensive Mittagssonne möglichst vermieden werden.Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem:
- Bereitstellung von Ersatz-T-Shirts und Sonnenhüten
- Aufenthalte im Schatten während der Mittagszeit
- Sonnenschutz als Bestandteil pädagogischer Angebote
- Aufklärung der Kinder über den richtigen Umgang mit Sonne und Hitze
- Information der Eltern und Erziehungsberechtigten zum -Sonnenschutz
UV-Schutz in Schulen
Auch Schulen sind gefordert, Kinder und Jugendliche vor übermäßiger UV-Belastung zu schützen. Die DGUV empfiehlt insbesondere bauliche Verschattungsmaßnahmen auf Schulhöfen und Sportanlagen, um ausreichend schattige Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Darüber hinaus sollten:- Aktivitäten im Freien an die aktuellen Wetter- und UV-Bedingungen angepasst werden,
- längere Aufenthalte in der direkten Sonne vermieden werden,
- Trinkpausen und schattige Aufenthaltsorte zur Verfügung stehen,
- Themen wie Sonnenschutz, UV-Strahlung und Hautgesundheit als Teil der Wissensvermittlung angesehen werden und gehören auch zu der Aufsichtspflicht der Schule.
Weitere Informationen zu Vorgaben und Empfehlung zur Verhältnisprävention in Kindertagesstätten und Schulen finden Sie hier:
- Informationen zum Sonnenschutz vom Portal „Sichere Kita“ der UV- Nordrhein-Westfalen (UK NRW): https://www.sichere-kita.de/aussengelaende/allgemeines/sonnenschutz
- Portal „Sichere Schule“ der DGUV (Suchbegriff Sonne eingeben):
- Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz: https://www.sichere-schule.de/
Die Deutsche Krebshilfe und ihre Partner sowie die Landeskrebsgesellschaften bieten Bildungsprojekte für Kindertagesstätten und Schulen an:
- Projekte der Deutschen Krebshilfe: https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebs-vorbeugen/uv-strahlung-und-hautkrebs/
- Informationen zum Projekt „Sun Pass“ gibt es bei den einzelnen Landeskrebsgesellschaften
- Sport und Freizeit
Sport und Bewegung im Freien tun Geist und Körper gut. Doch während des Trainings sowie bei Wettkämpfen und anderen Sport- und Freizeitveranstaltungen ist die Haut oft über längere Zeit der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Das gilt für Sporttreibende ebenso wie für Zuschauende.
Gute Rahmenbedingungen und die Motivation für UV-Schutz sind deshalb, gerade für jüngere Sporttreibende, besonders wichtig. Maßnahmen zum UV-Schutz sowie auch zum Schutz vor Hitze sollten daher bei der Planung und Durchführung sportlicher Aktivitäten einbezogen werden. Zum Beispiel können große, öffentliche Sportveranstaltungen in das Frühjahr oder in den Herbst verlegt werden, Wettkämpfe oder Turniere im Bereich von Schulen oder Vereinen in die Morgen- oder späten Nachmittagsstunden.
Bereits mit wenigen Anpassungen kann damit die Haut maßgeblich vor einer hohen UV-Belastung geschützt werden, ohne die Freude am Sport und der Bewegung einzuschränken.
Der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weisen auf die besondere Verantwortung von Sportvereinen und Sportveranstalter:innen hin:
- Statement des DOSB: https://www.dosb.de/service/tools/detail/tipps-fuer-uv-schutz-im-sportverein
- Broschüre des BfS: https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Sportraeume/Umwelt/BfS_Ideenpaket-Vereine_Broschuere_2025.pdf
Die Deutsche Krebshilfe und ihre Partner bieten UV-Schutz-Projekte für den Bereich Sport und Freizeit an:
- Clever in Sonne und Schatten für Sport und Bewegung: https://www.cleverinsonne.de/sport-und-bewegung/
- Städtebau und Klimaanpassung
Um Städte und Kommunen hinsichtlich der Folgen des Klimawandels für die menschliche Gesundheit zukünftig zu gestalten, ist die Berücksichtigung des UV-Schutzes besonders wichtig. Die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (2024) bietet dazu einen rechtlichen Rahmen. Hinsichtlich städteplanerischer Maßnahmen gewinnt damit der UV-Schutz neben dem Schutz vor Hitze zunehmend an Bedeutung.
In der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ werden bezogen auf den Städtebau verschiedene verhältnispräventive Maßnahmen abgeleitet. Dazu zählen:
- Verschattung durch Bebauung / baulich-technische Maßnahmen
- Reduzierung der Albedo (Rückstrahlungsvermögen) im gebauten Raum und Freiraum
- Verschattung durch Bepflanzung
- Abkühlung durch Bepflanzung
- Einrichtung von Kaltluftzonen
Um UV-Schutz in urbanen Lebensräumen zu gewährleisten, ist die Umsetzung verhältnispräventiver Maßnahmen in Städten und Kommunen wichtig. Eine durchdachte Stadtplanung unterstützt den Schutz der menschlichen Gesundheit und trägt in diesem Zusammenhang auch zur Prävention von Hautkrebs bei.
- Solarien
Solarien nutzen künstliche UV-Strahlung. Die Nutzung von Solarien erhöht nachweislich das Hautkrebsrisiko.
Durch gesetzliche Regelungen werden der Zugang beschränkt und Vorgaben für die Nutzung festgelegt. Seit 2009 gilt in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG). Es verbietet den Zugang zu Solarien für minderjährige Personen. Im Jahr 2012 folgte die UV-Schutz-Verordnung (UVSV). Sie legt ein Höchstmaß für die Bestrahlungsstärke in Solarien fest und enthält Bestimmungen zur Aufklärung von Nutzer:innen über die gesundheitlichen Gefahren.
Expert:innen raten generell von der Nutzung von Solarien ab. Ein „ungefährliches“ Maß an UV-Strahlung kann weder für Solarien noch für die Sonne bestimmt werden.
Die Gestaltung von Alltagsbedingungen kann die Gesundheit von Menschen beeinflussen. Das gilt auch für den UV-Schutz.
Die Verhältnisprävention von Hautkrebs umfasst verschiedene Maßnahmen wie die Anpassung von Strukturen und Abläufen, bauliche und gestalterische Maßnahmen oder auch rechtliche Vorgaben.
Die Verhältnisprävention hilft dabei, Verhaltensempfehlungen für den UV-Schutz im Alltag umzusetzen und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- REFERENZEN
- [1] AMR Nr. 13.3 Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
- [2] Bundesministerium der Justiz (1996, letzte Änderung 2025): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).
- [3] Bundesministerium der Justiz (2004, letzte Änderung 2024): Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV).
- [4] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2023): DGUV Regel 102‑602 – Branche Kindertageseinrichtungen. Berlin.
- [5] Franzkowiak, P. (2025): Prävention und Krankheitsprävention. In: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Hrsg.), Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden. DOI: 10.17623/BIOEG:Q4-i091-4.0.
- [6] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.
Schutz von Kindern
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2024 | Autor(in): Henriette Bunde
Kinderhaut ist ein Kapitel für sich. Denn die Haut eines Kindes ist um ein Vielfaches schutzbedürftiger als die von Erwachsenen. Das gilt besonders für die UV-Strahlung. Warum das so ist und was es bei UV-Schutz für Kinder zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Kinderhaut ist ein eigener Hauttyp
Kinderhaut reagiert besonders empfindlich auf UV-Strahlen. Studien zeigen: Jugendliche, die in ihrer Kindheit häufig der Sonne ausgesetzt waren und Sonnenbrände hatten, weisen ein deutlich erhöhtes Risiko auf, später im Leben an Hautkrebs zu erkranken. Experten sehen den Grund dafür in der spezifischen Struktur der Kinderhaut. Zwar ist die Haut nach einem Jahr bereits vollständig entwickelt, doch die UV-empfindlichen Stammzellen liegen bei Kindern sehr viel dichter unter der Hautoberfläche als bei Erwachsenen. Dadurch sind sie UV-Strahlen stärker ausgesetzt. Auch bei Sonnenbränden reagiert die kindliche Haut anders als die Erwachsener. Dieses „Alarmsignal“ des Körpers tritt bei Kindern zeitverzögert auf. Die Haut ist dann bereits erheblich geschädigt.

Die Kleinsten brauchen den größten Schutz
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind unter keinen Umständen einen Sonnenbrand entwickelt. Schon eine leichte Rötung der Haut kann für Ihr Kind unangenehme Folgen haben. Ein schwerer Sonnenbrand kann sogar lebensbedrohend sein und muss sofort vom Arzt behandelt werden. Der besondere Sonnenschutz für Kinder wird auch im „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung“ der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) betont. Dort heißt es: „Vermeiden Sie zu viel Sonnenstrahlung, insbesondere bei Kindern.“
Für Babys ist die direkte Sonne tabu!
Säuglinge gehören grundsätzlich nicht in die direkte Sonne. Ihr hauteigener Sonnenschutz muss sich erst noch in den ersten 12 Lebensmonaten entwickeln. Bis es soweit ist, sind Neugeborene praktisch schutzlos der UV-Strahlung ausgeliefert und somit auf besondere Fürsorge angewiesen. Sorgen Sie deshalb immer für ausreichend Schatten und nutzen sie sonnengerechte Kleidung. Denken Sie daran: Babys können sich weder bemerkbar machen noch vor der Sonne davonlaufen. Vermeiden Sie es auch, die zarte Haut Ihres Kindes im ersten Lebensjahr unnötig mit Sonnenschutzmitteln zu belasten.
Sonne bei der Freizeitplanung beachten
Nutzen Sie am besten die schwächere Morgen- und Nachmittagssonne für gemeinsame Unternehmungen im Freien mit ihren Kindern. In der Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung am stärksten. Vermeiden Sie die Mittagssonne. Beim Packen für Tages- oder Urlaubsausflüge denken Sie an die richtige Kleidung und ausreichend Sonnenschutzmittel.
Schatten und sonnengerechte Kleidung für Kinder
Den einfachsten und wirksamsten Sonnenschutz bieten Sie Ihren Kindern im Schatten und mit sonnengerechter Kleidung. Dazu gehört eine Kopfbedeckung, die möglichst auch Ohren und Nacken schützt, möglichst lange, locker sitzende Kleidung für Oberkörper und Beine, Schuhe, die den Fußrücken bedecken und eine gute Kindersonnenbrille. Beim Baden sollten die Schultern von einem T-Shirt oder spezieller UV-Kleidung bedeckt sein. Auch für Kita und Schule gehört an sonnigen Tagen eine Kopfbedeckung mit ins Gepäck.
Sonnencreme für Kita und Schule
Für nicht von Kleidung bedeckte Hautstellen wird für Kinder wie Erwachsene Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher) als Schutz empfohlen. Diese sollte frei von Duftstoffen sein. Auch mit Sonnenschutz sollten Ihre Kinder nicht zu lange in der Sonne bleiben. Im Sommer ist es ratsam, wenn sich Kinder vor der Schule oder Kita mit Ihrer Hilfe eincremen. Für das Nachcremen können Sie Ihrem Kind Sonnencreme mitgeben.
Vitamin D
Vitamin D wird von der Haut durch die UV-Strahlung gebildet und spielt eine wichtige Rolle im Calciumhaushalt bzw. beim Knochenstoffwechsel. Dazu genügt jedoch Sonne in Maßen. Auch im Schatten kann Vitamin D gebildet werden. Speziell in den ersten Lebensmonaten berät Sie Ihr Kinderarzt bzw. Ihre Kinderärztin zu dem Thema und kann gegebenenfalls Vitamin-D Ergänzungsmittel verschreiben. Der Sonnenschutz sollte deshalb nicht vernachlässigt werden.
Das Wichtigste: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran
Kinder eifern Erwachsenen gern nach. Zeigen Sie dem Nachwuchs also, wie man es richtig macht und gehen Sie in den Schatten. Verbringen Sie nicht zu viel Zeit in der Sonne. Nutzen Sie stets Kleidung und Kopfbedeckung sowie ausreichend Sonnencreme als Sonnenschutz. So lernen Kinder von klein auf, wie man sich vor den Gefahren der Sonne schützen kann.
- Generelle Hinweise zum Sonnenschutz für Groß und Klein finden Sie im Kapitel Sonnenschutz.
- Mehr Informationen zu Sonnenschutz in Kitas und Schulen finden Sie hier: https://www.cleverinsonne.de/
Kinderhaut ist ein eigener Hauttyp
Die Kleinsten brauchen den größten Schutz
Für Babys ist die direkte Sonne tabu!
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran
Die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr sollte gemieden werden.
- REFERENZEN
- [1] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.0, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OLLetzter Zugriff: 18.05.2021
- [2] International Agency for Research on Cancer (IARC) / World Health Organization (WHO): Europäischer Kodex Zur Krebsbekämpfung, 2016Letzter Zugriff: 18.05.2021
INTERESSENSKONFLIKTE
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