Selbstuntersuchung der Haut

Zuletzt aktualisiert: 08.04.2022 | Autor: Hautkrebsportal

Einmal monatlich sollte eine Selbstuntersuchung durchgeführt werden. Lassen Sie auffällige oder sich verändernde Hautstellen vom Arzt begutachten. So gehen Sie vor:

1. Stellen Sie sich vor einen Spiegel. Untersuchen Sie sorgfältig Ihr Gesicht, sowie Hals, Ohren und Kopfhaut. Nehmen Sie einen zweiten Spiegel hinzu, um besser sehen zu können.

2. Betrachten Sie gründlich Brust und Bauch. Heben Sie auch die Brust an.

3. Untersuchen Sie Ihre Arme. Heben Sie Ihre Arme an und betrachten auch die Rückseite mit einem zweiten Spiegel.

4. Schauen Sie sich genau Ihre Hände an. Vergessen Sie nicht die Zwischenräume der Finger.

5. Nehmen Sie nun wieder den Handspiegel hinzu und betrachten Ihren Nacken und den kompletten Rücken.

6. Als Letztes sind Po, Beine und Füße dran. Helfen Sie sich bei der Rückseite mit dem zweiten Spiegel. Vergessen Sie nicht den Genitalbereich, die Fußsohlen und Zwischenräume der Zehen.

Hilfreich bei der Selbstuntersuchung zur Beurteilung von Pigmentmalen ist die sogenannte A-B-C-D-E-Regel:

A wie Asymmetrie:
Auffällig ist ein Mal, das in seiner Form nicht gleichmäßig rund oder oval ist.

B wie Begrenzung:
Die Begrenzung eines Pigmentmals sollte scharf und regelmäßig sein. Eine unscharfe Begrenzung sollte ebenso Anlass zur Vorsicht sein wie unregelmäßige Ausfransungen an einem Mal.

C wie Colour (Farbe):
Hat ein Muttermal mehrere Farbtönungen, muss es genau beobachtet werden.

D wie Durchmesser:
Ein Pigmentmal, dessen Durchmesser größer ist als zwei Millimeter, sollte in jedem Fall beobachtet werden.

E wie Erhabenheit oder Elevation:
Erhebt sich das Muttermal/der Pigmentfleck höher als einen Millimeter oder entsteht neu, kann dies als ein Alarmsignal sein.

Link copied to clipboard!
Sollten Sie nach der A-B-C-D-E-Regel etwas Auffälliges entdecken, wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Arzt.
Auch wenn ein Pigmentmal brennt, juckt oder blutet sollten Sie dieses vom Arzt untersuchen lassen.
Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht die Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
Es wird empfohlen alle zwei Jahre zum Hautkrebs-Screening zu Ihrem Hausarzt oder Dermatologen zu gehen.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.

Für den für sich auf dieser Webseite befindlichen Links zu anderen Websites, gilt: Es gibt keinerlei Möglichkeit, den Inhalt dieser Seiten zu kontrollieren, da diese völlig unabhängig sind. Aus diesem Grund kann keinerlei Verantwortung für die Inhalte dieser Websites und die Folgen ihrer Verwendung durch die Besucher übernommen werden. Wir bitten Sie aber, uns umgehend auf rechtswidrige Inhalte der verlinkten Seiten aufmerksam zu machen.

Liebe Besucher:innen des Informationsportals,

um unser Angebot für Sie ständig zu verbessern würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz mitteilen, wie Sie die folgenden Aspekte unserer Seite bewerten. Bitte vergeben Sie für jeden Punkt einfach eine Schulnote von 1 bis 6 (1 = sehr gut, 6 = ungenügend).