Placeboforschung - Open-Label-Placebos

Zuletzt aktualisiert: 05.04.2024 | Autor: Ulrike Bingel

Offen kommunizierte Placebogaben wirken auch

In der alltäglichen Praxis sind Behandlungen mit Placebos nicht angezeigt, denn hier besteht ein Dilemma, das ethisch und juristisch schwer zu vertreten ist. Wir würden Patienten im Unklaren über die Placebo-Behandlung lassen und z. B. einem schmerzgeplagten Patienten nach einer Operation nur eine Kochsalzlösung verabreichen anstatt eines Schmerzmittels. Was geschieht aber, wenn man Placebos offen verabreicht, also Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass sie ein Mittel ohne Wirkstoff erhalten? Bislang glaubte man, dass ein Placebo nur wirken kann, wenn die Behandelten glaubten, das echte Medikament bekommen zu haben.

Aber: Placebos wirken auch dann, wenn Patientinnen und Patienten wissen, dass sie ein Medikament ohne Wirkstoff erhalten. In sogenannten Open-Label-Placebo-Studien besserten sich die Schmerzen von Rücken-, Migräne- und Reizdarmpatienten deutlich. Hilfreich ist es aber, wenn die Patientinnen und Patienten über die positiven Effekte von Placebos informiert sind und den Placeboeffekt grundsätzlich positiv beurteilen. Auch hier ist also die Kommunikation mit dem Patienten und der Patientin ein wichtiger Faktor. Allerdings: Welche Mechanismen genau dem Open-Label-Placeboeffekt zugrunde liegen, muss erst noch geklärt werden.

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Man kann objektiv messen, dass durch negative Erwartungen, Ängste und Sorgen körperliche Prozesse ausgelöst werden.

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In der klinischen Praxis werden Noceboeffekte oft durch das Lesen des für Laien meist schwer verständlichen Beipackzettels ausgelöst, aber auch durch Vorinformationen aus den Medien.
INTERESSENSKONFLIKTE

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