Früherkennung

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2024 | Autor: Henriette Bunde

Bei der Früherkennung von Krankheiten geht es vor allem um das frühzeitige Erkennen einer Erkrankung oder eines anderen Gesundheitsschadens, noch bevor es bei den Betroffenen zu ersten Symptomen (=Anzeichen/charakteristische Merkmale) kommt.

Um für die Früherkennung geeignet zu sein, ist es notwendig, dass eine Krankheit eine lange symptomfreie Phase hat, in der Vorstufen oder frühe Stadien der Erkrankung aber bereits nachweisbar sind. Außerdem muss erwiesen sein, dass eine frühere Behandlung eine höhere Wirksamkeit hat.

Durch die frühe Erkennung von Hautkrebs können die Heilungs- und Überlebenschancen entschieden erhöht werden. Zudem kann oft eine schonendere Behandlung erfolgen, je früher Hautkrebs entdeckt wird. So kann z.B. ein kleiner Hauttumor mit einer kleinen Operation entfernt werden, während ein fortgeschrittener Hauttumor einen großen operativen Eingriff erfordern kann. Am Ende können so Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe vermieden, die Lebensqualität gesteigert werden. Indirekt bedeutet das daher auch, dass damit verbundene Ausgaben (z.B. für die Behandlungen) reduziert werden.

Früherkennung wird auch als sekundäre Prävention bezeichnet. Bei der primären Prävention geht es vor allem um das Vermeiden von Risikofaktoren, die zur Krankheitsentstehung beitragen. Mehr zur primären Prävention lesen Sie im Kapitel Prävention.

In den folgenden Kapiteln wird auf die Schlüsselkomponente für die Früherkennung von Hautkrebs eingegangen – das Hautkrebs-Screening.

Früherkennung wird auch als sekundäre Prävention bezeichnet
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


Hautkrebs-Screening

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2024 | Autor: Henriette Bunde

Ab einem Alter von 35 Jahren steht allen gesetzlich Versicherten alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) zu. Manche Krankenkassen übernehmen die Früherkennungsuntersuchung allerdings auch bei jüngeren Teilnehmern oder in kürzeren Abständen. Lassen Sie sich dazu am besten in ihrer Arztpraxis oder bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Was ein Screening allgemein leisten kann, was das Hautkrebs-Screening beinhaltet und was es darüber hinaus zu beachten gibt, lesen Sie hier:

  • Was ist ein „Screening“?

    Screening ist eine Schlüsselkomponente bei der Früherkennung von Krankheiten (siehe Kapitel Früherkennung). Der Begriff "Screening" kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie "Filteruntersuchung". Durch einen Screening-Test sollen Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer möglichen Erkrankung festgestellt werden noch ehe die Krankheit Symptome (=Anzeichen/charakteristische Merkmale) zeigt.

    Ein Screening-Test muss verschiedene Anforderungen erfüllen. Er muss schnell durchführbar, möglichst wenig belastend und für eine große Gruppe von Menschen geeignet und akzeptabel sein. Die Untersuchungsmethode für den Screening-Test ist genau festgelegt (standardisiert) und muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Zudem dokumentieren Ärztinnen und Ärzte die Testergebnisse. Sie werden genutzt, um den Screening-Test bewerten zu können.

    Somit kann ein Screening-Test genutzt werden, um eine große Gruppe von Menschen in offensichtlich gesunde und möglicherweise erkrankte Menschen aufzuteilen.

    Ein positiver Screening-Test bei der Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs bedeutet nicht, dass Sie Hautkrebs haben, sondern dass eine genaue Abklärung durch weitere Untersuchungen medizinisch sinnvoll ist.

  • Was passiert beim „Hautkrebs-Screening“?

    Das Hautkrebs-Screening besteht aus einer Untersuchung der gesamten Körperoberfläche nach auffälligen Hautstellen sowie einer persönlichen Beratung zu ihrem Hautkrebsrisiko und wie sie sich am besten schützen können.

    Das Hautkrebs-Screening können Ärztinnen und Ärzte durchführen, die an einer speziellen Fortbildung teilgenommen und eine entsprechende Genehmigung erhalten haben. Dazu gehören Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatolog/innen) sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, Praktische Ärztinnen und Ärzte und Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.

    Zuerst erkundigt sich Ihr Arzt oder Ihre Ärztin nach Ihrem gesundheitlichen Zustand und Ihren Vorerkrankungen. Außerdem stellt er Risikofaktoren fest, zum Beispiel ob Sie im Freien arbeiten oder ein Solarium nutzen. Sie werden während der Untersuchung über ihr eigenes Hautkrebs-Risiko aufgeklärt und zu Maßnahmen wie den richtigen Sonnenschutz und dessen Umsetzung im Alltag beraten.

    Für die Untersuchung der gesamten Haut legen Sie Ihre Kleidung während der Untersuchung ab. Der Arzt oder die Ärztin schaut sie von Kopf bis Fuß an. Für Teile des Kopfes werden manchmal kleine Spatel zur Hilfe genommen. Damit lassen sich zum Beispiel die Mundschleimhaut, das Zahnfleisch und Lippen besser betrachten und die Haare zur Untersuchung der Kopfhaut gut scheiteln. Damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sich Ihre Augen und die Lider anschauen kann, müssen sie gegebenenfalls Ihre Brille absetzen.

    © Deutscher Ärzteverlag

    Es folgt die Kontrolle von Hals, Achselhöhlen, Armen und Händen. Der Oberkörper, also Rücken und Brustbereich, wird ebenfalls genau angeschaut. Auch die After- und Dammregion und die äußeren Genitalien werden vom Arzt beziehungsweise von der Ärztin angesehen, da auch hier Hautkrebs auftreten kann. Die Beine werden von allen Seiten nach auffälligen Hautstellen abgesucht. Die Betrachtung der Füße schließt auch die Zehenzwischenräumen und Fußsohlen mit ein.

    © Deutscher Ärzteverlag

    Geschulte Ärztinnen und Ärzte können die Untersuchung relativ schnell, vertraulich und rücksichtsvoll durchführen. Sie benötigen dafür vor allem eine helle Lampe und ein gutes Auge. Die verschiedenen Hautkrebsarten (malignes Melanom, Plattenepithelkarzinom, Basalzellkarzinom) haben gut sichtbare Merkmale in ihrem Erscheinungsbild.

    Seit April 2020 gehört auch die Zuhilfenahme eines Auflichtmikroskops (Dermatoskop = beleuchtete Handlupe) zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening dazu. Das bedeutet, dass Sie für die Zuhilfenahme des Auflichtmikroskops nicht extra bezahlen müssen. Mit dem Auflichtmikroskop kann bei Bedarf eine Hautstelle noch genauer angeschaut werden.

  • Hausarzt oder Dermatologe?

    Bei welchem Facharzt bzw. Fachärztin Sie das Hautkrebs-Screening durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden. Sowohl in der Hausarztpraxis als auch in der Dermatologischen Praxis läuft das Hautkrebs-Screening genau gleich ab. Alle Ärztinnen und Ärzte, die das gesetzliche Hautkrebs-Screening anbieten, haben dafür die gleiche Fortbildung durchlaufen.

    Der Unterschied: Wenn ein Hausarzt bzw. eine Hausärztin auffällige Hautstellen entdeckt, werden Sie in eine dermatologische Praxis überwiesen, wo das Hautkrebs-Screening noch einmal durchgeführt wird. Dort erfolgt dann gegebenenfalls eine weitere Abklärung (z.B. durch eine Gewebeentfernung) und Behandlung.

    Bitte beachten Sie: Nicht jede Hautarztpraxis bietet das kostenlose, gesetzliche Hautkrebs-Screening an! Viele Praxen bieten das Hautkrebs-Screening nur als Selbstzahlerleistung an. Fragen Sie am besten explizit nach.

  • Wie geht es weiter?

    Sollte der Hautarzt den Hautkrebsverdacht bestätigen, entnimmt er eine Gewebeprobe. Diese wird in einem Labor untersucht. Erst hier wird die gesicherte Diagnose gestellt.

    Der Hautarzt wird daraufhin das Ergebnis mit Ihnen besprechen. Hat er die Gewebeprobe wegen eines Verdachts auf ein malignes Melanom entnommen, so ist in etwa acht von zehn Fällen dieser Verdacht unbegründet. Wenn die Diagnose Hautkrebs aber bestätigt wird, wird Ihr Hautarzt mit Ihnen das weitere Vorgehen ausführlich besprechen.

  • Tipp – Die richtige Vorbereitung

    Es gibt ein paar Dinge, die Sie beachten sollten, um sich und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Untersuchung so einfach wie möglich zu machen:

    • Entfernen Sie vor der Untersuchung Nagellack von Finger- und Zehennägeln, da Hautkrebs auch unter den Nägeln entstehen kann.
    • Körperschmuck wie Ohrstecker oder Piercings können dem Arzt das Erkennen kleiner Veränderungen erschweren. Bitte legen Sie Körperschmuck vor der Untersuchung ab.
    • Verzichten Sie auf Make-up, damit die Haut gut sichtbar ist
    • Da der Arzt Ihre Kopfhaut genau untersucht, sollten Sie auch auf aufwendige Frisuren (Gel, Haarspray, Zöpfe) verzichten.


    Auch Tätowierungen können das Erkennen von Hautkrebs erschweren. Nutzen Sie daher die Möglichkeit eines regelmäßigen Hautkrebs-Screenings!

  • Zusatzleistungen und Zusatzverträge von Krankenkassen

    Welche Früherkennungsleistungen für welche Bevölkerungsgruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden müssen, entscheidet die „Krebsfrüherkennungs-Richtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ausschlaggebend für die Bestimmung der Leistungen sind im Wesentlichen medizinische Leitlinien, die die aktuelle Studienlage zur Prävention und Behandlung von Krankheiten erfassen.

    Manche Hautarztpraxen bieten weitere oder erweiterte Verfahren zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening an. Dazu zählt zum Beispiel die Fotodokumentation. Derzeit werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Verfahren können nützlich sein, eine Expertenempfehlung dafür in der Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs liegt bisher aufgrund der unzureichenden Studienlage jedoch nicht vor.

    Manche Krankenkassen bieten über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinaus bereits ein Hautkrebs-Screening vor dem Alter von 35 Jahren kostenfrei an. Sie haben dazu Sonderverträge vereinbart. Mehr Informationen dazu können Sie bei den einzelnen Versicherungen erfragen.

  • Soll ich am Hautkrebs-Screening teilnehmen oder nicht?

    Ob Sie die Leistung eines gesetzlichen Hautkrebs-Screenings für sich in Anspruch nehmen, entscheiden Sie selbst. Mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin können Sie Ihre Fragen dazu besprechen.

    Eine Screening-Maßnahme wie das Hautkrebs-Screening kann einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung und damit zur wirksameren Behandlung einer Erkrankung leisten. Jedoch ist keine Untersuchung zu 100% sicher und es können auch Nachteile entstehen.

    NutzenMögliche Schäden
    • Frühe Stadien und Vorstufen von Hautkrebs sind auf der Hautoberfläche erkennbar und eignen sich daher gut für eine Früherkennungsuntersuchung.
    • Das Hautkrebs-Screening geht schnell, tut nicht weh und stellt keinen körperlichen Eingriff dar.
    • Krebserkrankungen, die im Frühstadium oder als Vorstufe entdeckt werden, können nachweislich wirksamer behandelt werden. Es gibt Hinweise, dass so die Sterblichkeit durch schwarzen Hautkrebs gesenkt werden kann. Genaue Zahlen zum bundesweiten Screening stehen allerdings noch aus.
    • Ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening erhöht das eigene Bewusstsein für die Erkrankung und ihre Risikofaktoren und stärkt das Vertrauen zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in.
    • Leider kann es immer vorkommen, dass trotz genauer Untersuchung eine gefährliche Hautstelle übersehen wird (falsch-negatives Ergebnis).
    • Durch das Hautkrebs-Screening können verdächtige Hautstellen identifiziert werden. Ob diese wirklich gefährlich oder doch unbedenklich sind, kann oft erst durch eine Biopsie (kleine Gewebeentnahme) und die Untersuchung im Labor (histopathologische Untersuchung) bestätigt werden. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern. Wenn sich eine verdächtige Hautstelle im Labor als unbedenklich herausstellt (falsch-positives Screening-Ergebnis), kann die Wartezeit zu unbegründeter Sorge führen. Zudem können kleine Narben zurückbleiben.
    • Durch das Hautkrebs-Screening und die weitere Abklärung können Vorstufen oder Frühstadien von Hautkrebserkrankungen festgestellt werden. Wie genau sich diese Frühstadien und Vorstufen ohne Behandlung auf das eigene Leben auswirken, kann niemand vorhersagen. Somit können Frühstadien und Vorstufen diagnostiziert und gegebenenfalls behandelt werden, die unbehandelt eventuell keinen weiteren Einfluss auf die Lebensdauer und die Lebensqualität gehabt hätten (Überdiagnose).
  • Verdacht auf Hautkrebs

    Von 100 Personen, die der Hausarzt mit Verdacht auf Hautkrebs an den Hautarzt überwiesen hat, werden 80 vom Hautarzt als unauffällig eingestuft.

    Bei 20 lässt der Hautarzt eine Gewebeprobe entnehmen. Nur in vier Fällen erhärtet sich der Verdacht tatsächlich. Das heißt bei 4 von 100 mit Verdacht wird tatsächlich Hautkrebs entdeckt bzw. bei 96 von 100 Menschen mit Verdacht wird kein Hautkrebs entdeckt.

    Derzeit muss die Forschung zur Bewertung der Wirksamkeit des Hautkrebs-Screenings auf die Gesamtbevölkerung noch weiter vertieft werden, um dazu klare Aussage treffen zu können.

    Die aktuelle Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs spricht eine Empfehlung für das Hautkrebs-Screening auf aus. Die Leitlinie fasst die aktuelle Studienlage und Experteneinschätzungen zusammen.

  • Das können Sie selbst tun: Die Selbstuntersuchung

    Sie selbst oder Ihr Partner kennen Ihren Körper wahrscheinlich am besten. Sie sollten sich daher einmal im Monat von Kopf bis Fuß ansehen und auffällig erscheinende Hautpartien oder sich verändernde Muttermale vom Arzt abklären lassen.

    Schauen Sie sich in Ruhe und ganz systematisch an (wenn Sie dabei alleine sind, am besten mit Hilfe eines Handspiegels) - schon beim zweiten oder dritten Mal werden Sie Regelmäßigkeiten bei Ihren Pigmentmalen oder denen Ihres Partners erkennen.

    1. Schritt: Untersuchen Sie sitzend Ihre Beine, dann die Füße (Sohlen, Zehen, Zehennägel und -zwischenräume) sowie die Genitalien und den After. Nehmen Sie einen Handspiegel zu Hilfe.

    © Deutscher Ärzteverlag


    2. Schritt: Kontrollieren Sie sorgfältig Ihr Gesicht, den Hals, die Ohren und die Kopfhaut. Im Handspiegel und eventuell mit Hilfe eines Föhns können Sie die Kopfhaut besser sehen.

    © Deutscher Ärzteverlag


    3. Schritt: Stellen Sie sich vor den Spiegel und heben Sie die Arme nach oben. Betrachten Sie Ihren ganzen Körper, drehen Sie sich dabei leicht nach links und rechts. Untersuchen Sie zum Schluss Ihre Hände und die Unterarme.

    © Deutscher Ärzteverlag


    4. Schritt: Untersuchen Sie mit Hilfe des Handspiegels den Nacken, die Rückseiten der Arme sowie den ganzen Rücken.

    © Deutscher Ärzteverlag


    Hilfreich bei der Selbstuntersuchung zur Beurteilung von Pigmentmalen ist die sogenannte ABCDE-Regel:

    • A wie Asymmetrie: Auffällig ist ein Pigmentmal, das in seiner Form nicht gleichmäßig rund oder oval ist.
    • B wie Begrenzung: Die Begrenzung eines Pigmentmals sollte scharf und regelmäßig sein. Eine unscharfe Begrenzung sollte ebenso Anlass zur Vorsicht sein wie unregelmäßige Ausfransungen an einem Pigmentmal.
    • C wie Colour (Farbe): Hat ein Pigmentmal mehrere Farbtönungen, muss es genau beobachtet werden.
    • D wie Durchmesser: Ein Pigmentmal, dessen Durchmesser größer ist als fünf Millimeter, sollte in jedem Fall beobachtet werden.
    • E wie Erhabenheit oder Elevation: Erhebt sich das Muttermal/der Pigmentfleck höher als einen Millimeter oder entsteht neu, kann dies als ein Alarmsignal sein.

    Sollten Sie nach der ABCDE-Regel etwas Auffälliges entdecken, wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Arzt oder Ärztin. Auch wenn ein Pigmentmal brennt, juckt oder blutet sollten Sie dieses ärztlich untersuchen lassen.

    Doch nicht nur ein ungewöhnliches Pigmentmal auf der Haut ist verdächtig. Auch Juckreiz am Pigmentmal, jede dunkle Verfärbung an der Fußsohle oder unter einem Nagel, die plötzliche Ablösung eines Nagels oder eine langwierige schmerzlose Nagelwallentzündung können melanomverdächtige Anzeichen sein. Gehen Sie lieber einmal zu viel zum Arzt als einmal zu wenig!

    Generell gilt: Wenn Ihnen an Ihrer Haut etwas seltsam erscheint, scheuen Sie sich nicht, dies einmal ärztlich abklären zu lassen – ganz unabhängig vom Hautkrebs-Screening.

Ab einem Alter von 35 Jahren steht allen gesetzlich Versicherten alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening zu.
Das Hautkrebs-Screening können zum Beispiel Hausärzte sowie Hautärzte durchführen.
Das Screening umfasst eine Betrachtung der gesamten Haut auf auffällige Pigmentmale. Die Betrachtung ist schmerzfrei.
Eine Selbstuntersuchung kann das Hautkrebs-Screening ergänzen. Hilfreich bei der Selbstuntersuchung zur Beurteilung von Pigmentmalen ist die sogenannte A-B-C-D-E-Regel
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


Hautcheck

Zuletzt aktualisiert: 07.05.2024 | Autor: Hautkrebsportal
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


Selbstuntersuchung der Haut

Zuletzt aktualisiert: 08.04.2022 | Autor: Hautkrebsportal

Hilfreich bei der Selbstuntersuchung zur Beurteilung von Pigmentmalen ist die sogenannte A-B-C-D-E-Regel:

A wie Asymmetrie:
Auffällig ist ein Mal, das in seiner Form nicht gleichmäßig rund oder oval ist.

B wie Begrenzung:
Die Begrenzung eines Pigmentmals sollte scharf und regelmäßig sein. Eine unscharfe Begrenzung sollte ebenso Anlass zur Vorsicht sein wie unregelmäßige Ausfransungen an einem Mal.

C wie Colour (Farbe):
Hat ein Muttermal mehrere Farbtönungen, muss es genau beobachtet werden.

D wie Durchmesser:
Ein Pigmentmal, dessen Durchmesser größer ist als zwei Millimeter, sollte in jedem Fall beobachtet werden.

E wie Erhabenheit oder Elevation:
Erhebt sich das Muttermal/der Pigmentfleck höher als einen Millimeter oder entsteht neu, kann dies als ein Alarmsignal sein.

Sollten Sie nach der A-B-C-D-E-Regel etwas Auffälliges entdecken, wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Arzt.
Auch wenn ein Pigmentmal brennt, juckt oder blutet sollten Sie dieses vom Arzt untersuchen lassen.
Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht die Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
Es wird empfohlen alle zwei Jahre zum Hautkrebs-Screening zu Ihrem Hausarzt oder Dermatologen zu gehen.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


Arztsuche

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2024 | Autor: Henriette Bunde

In den einzelnen Bundesländern können Fachärztinnen und Fachärzte, die das Hautkrebs-Screening anbieten, zum Teil über eine Online-Arztsuche gefunden oder telefonisch erfragt werden. Anbieter und verantwortlich für die Inhalte dieser Informationsdienste sind die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bzw. Landesärztekammern.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, direkt bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nachzufragen, ob das gesetzliche Hautkrebs-Screening angeboten wird. Ein Großteil der berechtigten Ärztinnen und Ärzte hat dazu bereits eine Zertifizierung.

Dies ist eine Liste der uns bekannten Adressen, um ein Hautkrebs-Screening-Angebot in Ihrer Nähe zu finden (Stand Mai 2021)

  • Brandenburg
    • Online-Arztsuche auf https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf
      🡪 Eine spezifische Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten, ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screnning durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patienten-Service der KB Brandenburg: https://www.kvbb.de/patienten/
  • Bremen
    • Online-Arztsuche auf https://www.kvhb.de/arztsuche
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patientenservice der KV Bremen: https://www.kvhb.de/patienten
  • Hamburg
    • Online-Arztsuche und weitere Patienteninformationen auf https://www.kvhh.net/de/patienten.html
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Patientenberatung der KV Hamburg: https://www.patientenberatung-hamburg.de/
  • Mecklenburg-Vorpommern
    • Online-Arztsuche auf https://www.kvmv.de/service/arztsuche/
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen (Fachärzte) sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Sie können diese Leistung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) auch individuell in der jeweiligen Arztpraxis erfragen.
    • Kontakt zur KV Mecklenburg-Vorpommern: https://www.kvmv.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
  • Schleswig-Holstein
    • Online-Arztsuche auf https://arztsuche.kvsh.de/
      🡪 Eine gezielte Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die ein Hautkrebs-Screening anbieten ist nicht möglich. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte sowie fast alle Dermatologinnen und Dermatologen sind jedoch berechtigte, das Hautkrebs-Screening durchzuführen. Fragen Sie zur Sicherheit vorher kurz einmal nach.
    • Patienten-Service der KV Schleswig-Holstein: https://www.kvsh.de/patienten
Fragen Sie einfach direkt bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob das gesetzliche Hautkrebs-Screening angeboten wird.
INTERESSENSKONFLIKTE

 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.


Link copied to clipboard!

Für den für sich auf dieser Webseite befindlichen Links zu anderen Websites, gilt: Es gibt keinerlei Möglichkeit, den Inhalt dieser Seiten zu kontrollieren, da diese völlig unabhängig sind. Aus diesem Grund kann keinerlei Verantwortung für die Inhalte dieser Websites und die Folgen ihrer Verwendung durch die Besucher übernommen werden. Wir bitten Sie aber, uns umgehend auf rechtswidrige Inhalte der verlinkten Seiten aufmerksam zu machen.

Liebe Besucher:innen des Informationsportals,

um unser Angebot für Sie ständig zu verbessern würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz mitteilen, wie Sie die folgenden Aspekte unserer Seite bewerten. Bitte vergeben Sie für jeden Punkt einfach eine Schulnote von 1 bis 6 (1 = sehr gut, 6 = ungenügend).