Untersuchungen beim Arzt und In der Klinik
Die Häufigkeit und der Umfang der Untersuchungen bei der niedergelassenen Ärztin oder beim niedergelassenen Arzt oder bei der Ärztin oder dem Arzt in der Klinik sind abhängig von Ihrem Tumorstadium. Auch die Zeitspanne seit dem letzten krankheitsrelevanten Ereignis, wie einem Rückfall der Hautkrebserkrankung oder dem Auftritt eines Zweithautkrebses, beeinflusst die Häufigkeit und den Umfang der Untersuchung. Es ist sinnvoll sich vor dem Termin der Nachsorge Fragen zu notieren. Hierdurch können alle Fragen beim Termin gestellt werden.
Prinzipiell sollte bei jedem regulären Nachsorgetermin erfragt werden, ob Sie an sich Auffälligkeiten bemerkt haben. Dies kann z.B. das Tasten von Knötchen, Lymphknotenschwellungen oder neue bzw. sich verändernde Pigmentmale sein. Darüber hinaus sollte eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese umfasst das Abtasten der ursprünglichen Stelle des Tumors, der Strecke bis zur ersten Lymphknotenstation sowie diese Lymphknotenstation selbst. Zudem sollte der Arzt die komplette Haut inkl. der Hautfalten, der Kopfhaut, der Zwischenräume (z.B. an den Zehen) und die einsehbaren Schleimhäute auf Auffälligkeiten ansehen. Er kann dazu ein Auflichtmikroskop, d.h. eine Art Lupe verwenden.
Die Nachsorge umfasst dabei zwei wesentliche Punkte: Die frühe Erkennung von Tumorabsiedlungen und die Erkennung möglicher neuer Hautkrebse.
Bei Auffälligkeiten wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weitere diagnostische Maßnahmen zur Einordnung durchführen. Dies kann z.B. eine (Probe-)Biopsie (=Gewebeentnahme) oder eine Bildgebung sein (siehe Ausbreitungsdiagnostik).
Abhängig von Ihrem Tumorstadium sind weitere Maßnahmen, wie z.B. ein Ultraschall der ursprünglichen Tumorstelle, der Lymphbahnen und der ersten Lymphknotenstation notwendig (siehe Tabelle). Auch kann Blut für die Bestimmung des Tumormarkers bei Ihnen abgenommen werden. Im Falle, dass bei Ihnen Tumorabsiedlungen (Metastasen) bekannt waren oder sind, erfolgt ggf. auch eine weiterführende Untersuchung mittels Computertomogramm oder anderen bildgebenden Verfahren. Prinzipiell gilt: Je länger die Erstdiagnose, der letzte Rückfall der Hautkrebserkrankung oder der Auftritt eines Zweithautkrebses zurückliegt, desto größer werden die Abstände der Untersuchungen und desto geringer wird der Umfang der Bildgebung oder der Blutentnahmen.
Oftmals ist es üblich, dass sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken mit den Nachsorgeterminen abwechseln. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risiko der der niedergelassenen Ärztin oder beim niedergelassenen Arzt und die Patientinnen und Patienten mit höherem Risiko in der Klinik je nach Tumorstadium eine Nachsorge erhalten.
- REFERENZEN
- [1] Patientenleitlinie Melanom - Eine Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des schwarzen Hautkrebses;
- [2] Livingstone, E., Eigentler, T. K., Windemuth-Kieselbach, C., Hauschild, A., Rompel, R., Trefzer, U., Nashan, D., Kilian, K., Debus, D., Kähler, K. C., Mauerer, A., Möllenhoff, K., Dippel, E., & Schadendorf, D. (2015). Actual practice of melanoma follow-up and treatment in Germany: results of a prospective, longitudinal cohort study. The British journal of dermatology, 172(6), 1646–1650.
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.